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Leistung

Baumkontrolle nach FLL – Verkehrssicherungspflicht nachweisbar erfüllt.

Als Eigentümer haften Sie für Ihre Bäume. Wir übernehmen die FLL-Regelkontrolle und legen ein Protokoll vor, das im Streitfall trägt.

Die Baumkontrolle nach der FLL-Richtlinie ist eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus – rundum um jeden Baum, mit Blick auf Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelbereich und Umfeld. Für die meisten Bestände hat sich eine jährliche Kontrolle eingebürgert, an kritischen Standorten wie Spielplätzen, Schulen und Parkplätzen häufiger. Die GBSD GmbH führt sie mit FLL-Sachverstand durch und übergibt ein Baumkataster mit Einzelbaumdokumentation. Entscheidend ist im Schadensfall genau dieser Nachweis: Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich aus § 823 BGB ab, und ohne dokumentierte Kontrolle steht das Wort des Eigentümers gegen den Schaden.

Gepflegter Baumbestand – fachgerechte Baumkontrolle
Symbolbild – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierung

Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, trägt Verantwortung: Als Eigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig und müssen Ihre Bäume regelmäßig auf Standsicherheit und Bruchgefahr prüfen lassen. Wir übernehmen diese Kontrolle nach anerkanntem FLL-Standard, dokumentieren den Zustand nachvollziehbar und empfehlen die nötigen Maßnahmen – bevor etwas passiert.

Kurz und konkret

Baumkontrolle in Zahlen

  • Der fachliche Maßstab ist die Baumkontrollrichtlinie der FLL: eine qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, rundum um jeden Baum.
  • Beurteilt werden Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelbereich und das Umfeld.
  • Für die meisten Bestände hat sich eine jährliche Kontrolle eingebürgert; bei kritischen Standorten wie Spielplätzen, Schulen und Parkplätzen häufiger.
  • Sinnvoll sind zwei Runden – im belaubten und im unbelaubten Zustand. Manche Schäden sieht man nur ohne Laub, andere nur an der Belaubung.
  • Nach Stürmen und nach längerer Trockenheit ist eine Sonderkontrolle angeraten.
  • Entscheidend ist im Schadensfall die Dokumentation: Ohne Nachweis der Kontrolle steht das Wort des Eigentümers gegen den Schaden.

Wir dokumentieren Befund, Maßnahme und Frist. Für größere Bestände bauen wir ein Baumkataster auf und erinnern Sie an die nächste Kontrolle.

Unser Ablauf

So läuft die Baumkontrolle

1

Sichtkontrolle nach FLL

Wir begutachten jeden Baum systematisch vom Boden aus – Krone, Stamm, Wurzelbereich – auf Schäden, Pilze und Auffälligkeiten.

2

Bewertung & Dokumentation

Zustand, Verkehrssicherheit und empfohlene Maßnahmen werden dokumentiert – auf Wunsch inklusive Baumkataster.

3

Maßnahmen & Wiederholung

Bei Bedarf folgen Pflege, Kronensicherung oder Fällung. Wir legen sinnvolle Kontrollintervalle fest.

Unsere Leistungen rund um die Verkehrssicherheit

  • Regelkontrolle (Sichtkontrolle) nach FLL-Baumkontrollrichtlinie
  • Eingehende Untersuchung bei konkretem Verdacht
  • Baumkataster & digitale Dokumentation
  • Bewertung der Verkehrssicherheit & Restrisiko
  • Konkrete Maßnahmen-Empfehlungen
  • Wiederholungskontrollen im festgelegten Intervall
  • Für Kommunen, Verwaltungen, WEG, Gewerbe & Privat
  • Nahtloser Übergang zu Baumpflege oder Fällung
Gut zu wissen

Was Sie zur Verkehrssicherungspflicht wissen sollten

  • Verkehrssicherungspflichtig ist der Eigentümer – auch bei privaten Grundstücken
  • Empfohlen wird meist eine Kontrolle 1–2× pro Jahr, je nach Zustand und Standort
  • Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie im Schadensfall
  • Frühzeitige Kontrolle spart teure Notfall-Maßnahmen
  • Wir verbinden Kontrolle, Pflege und – falls nötig – Fällung aus einer Hand

Passt dazu: Baumpflege · Baumfällung · FLL-Baumgutachten

Was die Verkehrssicherungspflicht konkret von Ihnen verlangt

Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, muss dafür sorgen, dass von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht. Das gilt für Kommunen und Wohnungsunternehmen genauso wie für Eigentümergemeinschaften und private Eigentümer. Die Pflicht entsteht nicht erst, wenn ein Baum sichtbar krank ist – sie verlangt, regelmäßig hinzusehen und das Hinsehen belegen zu können.

Der praktische Maßstab dafür ist die Baumkontrollrichtlinie der FLL. Sie beschreibt die Regelkontrolle als fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, rundum, mit Blick auf Krone, Stamm, Stammfuß und Wurzelbereich. Ergeben sich Auffälligkeiten, folgt eine eingehende Untersuchung mit weiteren Verfahren.

Entscheidend ist im Schadensfall die Dokumentation. Ohne Nachweis der Kontrolle steht Ihr Wort gegen den Schaden – und Versicherer prüfen genau, ob die Sorgfaltspflicht erfüllt war. Deshalb ist unsere Leistung nicht der Rundgang allein, sondern der belastbare Bericht darüber.

Ablauf einer Regelkontrolle

  • Bestandsaufnahme. Jeder Baum wird erfasst und eindeutig verortet – bei größeren Beständen mit Nummerierung und Lageplan, damit spätere Kontrollen vergleichbar sind.
  • Kontrolle vor Ort. Rundgang um jeden Baum, Beurteilung von Vitalität, Kronenaufbau, Totholzanteil, Stammschäden, Pilzfruchtkörpern, Wurzelanläufen und Umfeld.
  • Bewertung. Einstufung des Handlungsbedarfs und Festlegung des nächsten Kontrollintervalls je Baum, nicht pauschal für den ganzen Bestand.
  • Bericht. Schriftliche Dokumentation mit Fotos, Befund, Maßnahmenempfehlung und Fristigkeit – als Baumkataster, das Sie fortschreiben können.
  • Umsetzung. Auf Wunsch führen wir die empfohlenen Maßnahmen gleich mit aus und schließen den Vorgang dokumentiert ab.

Für Verwaltungen und Kommunen liefern wir die Daten in einer Form, die sich in vorhandene Systeme übernehmen lässt. Für kleinere Bestände reicht meist ein PDF-Bericht mit Fotodokumentation.

Wie oft kontrolliert werden muss

Ein festes Intervall für alle Bäume gibt es nicht. Das Intervall ergibt sich aus Alter und Zustand des Baumes und aus dem, was darunter passiert. Ein junger, gesunder Baum in einer wenig begangenen Grünfläche braucht seltener eine Kontrolle als ein Altbaum über einem Spielplatz, einer Schule oder einem Parkplatz.

In der Praxis hat sich für die meisten Bestände eine jährliche Kontrolle eingebürgert, bei kritischen Standorten und geschädigten Bäumen häufiger. Sinnvoll ist außerdem eine zweite Runde im belaubten und im unbelaubten Zustand: Manche Schäden sieht man nur ohne Laub, andere nur an der Belaubung. Nach Stürmen und nach längerer Trockenheit empfehlen wir eine Sonderkontrolle – die Trockenjahre der letzten Zeit haben in der Region sichtbar Spuren hinterlassen.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?
Als Richtwert gilt: ein- bis zweimal pro Jahr, abhängig von Alter, Zustand, Baumart und Standort (z. B. an Wegen, Spielplätzen oder Parkplätzen häufiger). Das genaue Intervall legen wir nach der ersten Kontrolle gemeinsam fest.
Wer ist verkehrssicherungspflichtig?
Der Eigentümer des Grundstücks – ob Kommune, Unternehmen, Eigentümergemeinschaft oder Privatperson. Kommt es durch einen nicht kontrollierten Baum zu einem Schaden, haftet der Eigentümer. Mit einer dokumentierten Kontrolle sind Sie abgesichert.
Was kostet eine Baumkontrolle?
Das hängt von der Anzahl und Größe der Bäume sowie dem Aufwand ab. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein festes Angebot – bei größeren Beständen auch als Rahmenvertrag mit regelmäßigen Kontrollen.
Wer darf eine Baumkontrolle durchführen?
Gefordert ist eine fachlich qualifizierte Person – wer Bäume beurteilt, muss Schadsymptome erkennen und einordnen können. Ein Laienblick genügt der Sorgfaltspflicht nicht. Wir setzen dafür ausgebildetes Personal mit Baumkontroll-Sachkunde ein und dokumentieren die Qualifikation im Bericht, damit sie im Ernstfall belegbar ist.
Was ist der Unterschied zwischen Regelkontrolle und Baumgutachten?
Die Regelkontrolle ist die wiederkehrende Sichtprüfung vom Boden aus und der Normalfall. Ein Gutachten geht deutlich tiefer: Es wird erstellt, wenn die Sichtkontrolle Zweifel offenlässt, wenn ein Bauvorhaben in den Wurzelbereich eingreift, bei Streitfällen oder wenn eine Fällgenehmigung begründet werden muss. Es kann eingehende Untersuchungen mit Messverfahren umfassen.
Übernehmen Sie die Kontrolle für ganze Wohnanlagen und Kommunen?
Ja. Für größere Bestände legen wir ein Kataster an, kontrollieren nach abgestimmtem Turnus und melden dringenden Handlungsbedarf sofort statt erst im Jahresbericht. Auf Wunsch übernehmen wir Kontrolle und Umsetzung aus einer Hand, sodass Sie nur einen Ansprechpartner und eine durchgehende Dokumentation haben.
Impressionen

Einblicke in unsere Arbeit

Baumkontrolle & Verkehrssicherung von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Baumkontrolle & Verkehrssicherung von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Baumkontrolle & Verkehrssicherung von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Baumkontrolle & Verkehrssicherung von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Baumkontrolle & Verkehrssicherung von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild)

Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen

In Ihrer Region

Baumkontrolle direkt vor Ort

Wir sind in der ganzen Hauptstadtregion für Sie da – Baumkontrolle u. a. in: Kleinmachnow · Potsdam · Werder · Falkensee · Hohen Neuendorf · Dallgow-Döberitz · Schwielowsee · Berlin · Teltow · Michendorf · Wilhelmshorst · Nauen · Brandenburg an der Havel · Berlin-Lichterfelde · Wandlitz · Bad Saarow · Berlin-Kladow · Berlin-Gatow · Berlin-Westend · Berlin-Eichkamp · Berlin-Konradshöhe · Berlin-Waidmannslust · Berlin-Hermsdorf · Berlin-Frohnau · alle Einsatzgebiete ›

Zum Nachlesen

Recht und Regelwerk

Die Kontrolle ist das eine, die Rechtslage dahinter das andere. Drei Artikel, die erklären, woraus die Pflicht folgt und was ein Gutachten leistet.

Wer haftet, wenn ein Baum fällt – Umfang der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB und was Eigentümer und Verwaltungen davon selbst tragen.
Wann ein FLL-Gutachten nötig wird – was darin steht und was Sie als Auftraggeber davon erwarten dürfen.
Vor der Sturmsaison prüfen – welche Kontrollintervalle die FLL-Richtlinie vorsieht und woran man ein Risiko im Herbst erkennt.

Nächster Schritt

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