Eine jährliche Sichtkontrolle ist die wichtigste Pflicht, mit der Sie als Eigentümer, WEG oder Hausverwaltung Ihrer Verkehrssicherungspflicht vor der Sturmsaison nachkommen. Der Spätsommer ist dafür der richtige Zeitpunkt: Die Bäume tragen noch volles Laub, Kronenschäden und Pilzbefall zeigen sich deutlich, und bis zu den ersten Herbststürmen bleibt genug Zeit für Pflegeschnitte.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Von Oktober bis März ziehen die meisten Herbst- und Winterstürme über Berlin, Potsdam und das Havelland. Wer seine Bäume erst kontrollieren lässt, wenn der Deutsche Wetterdienst eine Sturmwarnung ausgibt, hat kaum noch Handlungsspielraum. Eine Kontrolle im August oder September lässt sich dagegen in Ruhe planen, und ein festgestellter Schaden kann noch vor dem ersten Sturmtief behoben werden.
Das gilt besonders für Grundstücke mit hoher Publikumsfrequenz: Spielplätze, Parkplätze, Zuwege zu Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeflächen. Dort wiegt eine unterlassene Kontrolle im Schadensfall besonders schwer.
Wer haftet – und wofür
Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume trifft grundsätzlich den Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht (§ 823 BGB). Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft geht diese Pflicht auf die Gemeinschaft über, die Hausverwaltung setzt sie operativ um. Verletzt sie ihre Kontrollpflichten grob fahrlässig, drohen ihr persönliche Haftungsrisiken zusätzlich zur Haftung der WEG.
Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Schaden vermeidbar gewesen wäre, sondern ob eine regelmäßige, dokumentierte Kontrolle stattgefunden hat. Gerichte prüfen im Streitfall vor allem, ob der erkennbare Zustand des Baums Anlass zu weiteren Maßnahmen gegeben hätte. Die genaue Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab – bei einem konkreten Schadensfall fragen Sie am besten einen Fachanwalt oder Ihre Rechtsschutzversicherung.
Was die FLL-Regelkontrolle vorschreibt
Die FLL-Baumkontrollrichtlinie ist der anerkannte fachliche Maßstab für Baumkontrollen in Deutschland. Sie beschreibt die Regelkontrolle als visuelle Sichtprüfung vom Boden aus, ohne Besteigung und ohne technische Hilfsmittel. Als Richtwert gilt eine jährliche Kontrolle bei Bäumen an stark frequentierten Standorten. Vorgeschädigte Bäume oder Standorte mit besonderem Risiko können kürzere Intervalle erfordern – die Richtlinie versteht das ausdrücklich als fachliche Abwägung im Einzelfall, nicht als starre Vorgabe.
Zusätzlich zur Regelkontrolle empfiehlt die Richtlinie eine anlassbezogene Kontrolle nach Sturmereignissen oder extremer Witterung, unabhängig vom regulären Turnus. Wer im Frühjahr kontrollieren ließ und im Sommer einen schweren Sturm über sein Grundstück hatte, sollte also nicht bis zum nächsten Jahresturnus warten. Was nach einem Sturm konkret zu tun ist, steht in unserem Ratgeber zu Sturmschäden am Baum.
Warnzeichen, die auch Laien erkennen
Bei einem Rundgang über Ihr Grundstück lohnt sich der Blick auf folgende Anzeichen:
- Pilzfruchtkörper am Stammfuß oder an Ästen – ein Hinweis auf mögliche Fäulnis im Holz
- Risse oder Aufwölbungen in der Rinde, besonders am Stammansatz
- Abgestorbene oder trockene Kronenteile, die im belaubten Zustand auffallen
- Schiefstellung des Baums oder angehobene Wurzelbereiche im Boden
- Höhlungen im Stamm oder in starken Ästen
Diese Liste ersetzt keine fachliche Kontrolle. Sie hilft aber, den richtigen Zeitpunkt für eine Beauftragung nicht zu verpassen. Bei einem oder mehreren dieser Anzeichen sollten Sie zeitnah einen Fachbetrieb hinzuziehen.
Dokumentation schützt vor Haftung
Für Hausverwaltungen gilt: Die Kontrolle allein reicht nicht, sie muss auch nachweisbar sein. Halten Sie Datum, Umfang und Ergebnis jeder Begehung schriftlich fest, am besten mit Fotos. Beauftragen Sie bei festgestellten Mängeln einen Fachbetrieb und dokumentieren Sie Auftrags- und Ausführungsdatum. Im Schadensfall ist genau diese Dokumentation der Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Kontrolle vor der Sturmsaison?
Der Spätsommer. Die Bäume tragen noch volles Laub, Kronenschäden und Pilzbefall zeigen sich deutlich – und bis zu den ersten Herbststürmen bleibt Zeit, empfohlene Maßnahmen auch ausführen zu lassen.
Was kostet eine Baumkontrolle?
Das richtet sich nach Anzahl, Größe und Zugänglichkeit der Bäume. Die Facharbeit vor Ort liegt bei rund 80 € je Stunde netto; bei größeren Beständen wird nach Baumzahl kalkuliert und das Kataster gleich mit angelegt.
Das Wichtigste in einem Satz
Eine dokumentierte Sichtkontrolle pro Jahr, dazu eine zusätzliche nach jedem schweren Sturm: Damit erfüllen Sie den Maßstab, den Gerichte im Schadensfall anlegen.
Ablauf: So läuft eine Baumkontrolle bei GBSD ab
Wir vereinbaren zunächst einen Termin und gehen mit Ihnen gemeinsam oder eigenständig den Baumbestand auf Ihrem Grundstück ab. Jeden Baum prüfen wir nach der FLL-Regelkontrolle: Krone, Stamm und Wurzelanlauf im sichtbaren Bereich, dazu das nähere Umfeld auf Bodenveränderungen oder Vorschäden. Zu jedem Baum halten wir Zustand und Einschätzung schriftlich fest, bei auffälligen Befunden zusätzlich mit Fotos.
Stellen wir einen akuten Handlungsbedarf fest, sprechen wir das direkt mit Ihnen ab: einen Kronenrückschnitt, eine Kroneneinkürzung an einzelnen Ästen oder in seltenen Fällen die Empfehlung einer weiteren fachlichen Begutachtung (FLL-Baumgutachten) vor größeren Eingriffen. Sie erhalten am Ende einen Kontrollbericht, den Sie im Schadensfall als Nachweis vorlegen können.
Für Hausverwaltungen: Kontrolle als Teil des Rahmenvertrags
Gerade für Hausverwaltungen und WEG lohnt sich die Baumkontrolle nicht als Einzelauftrag, sondern als fester Bestandteil eines Pflegevertrags. Wir bieten dafür Rahmenverträge mit festen Kontrollterminen, dokumentierten Einsätzen und klar definierten Reaktionszeiten an – abgestimmt auf Ihren Baumbestand und die Zahl der betreuten Liegenschaften. Mehr dazu und zu unseren weiteren Leistungen für Verwaltungen und Gewerbe finden Sie auf unserer Seite für Hausverwaltungen und Gewerbe.
Bei Zweifeln zu Genehmigungspflichten für Fällungen oder größere Eingriffe empfehlen wir zusätzlich, sich vorab bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde oder dem Grünflächenamt Ihrer Gemeinde zu erkundigen. In Berlin regelt das die Berliner Baumschutzverordnung, in Potsdam, Werder und den umliegenden Gemeinden gelten die jeweiligen kommunalen Satzungen – im Zweifel fragen Sie am besten direkt dort nach, bevor Sie einen Baum fällen oder stark zurückschneiden lassen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als privater Grundstückseigentümer die gleichen Regeln beachten wie eine WEG?
Grundsätzlich ja: Die Verkehrssicherungspflicht knüpft an das Eigentum an, nicht an die Rechtsform. Bei einem einzelnen Baum im Vorgarten reicht meist die eigene, jährliche Sichtkontrolle. Bei größerem Baumbestand oder erhöhtem Publikumsverkehr empfiehlt sich eine fachliche Kontrolle.
Was, wenn der Nachbarbaum mich gefährdet?
Auch hier haftet zunächst der Eigentümer des Baums. Ein Hinweis an den Nachbarn schadet trotzdem nicht, ebenso wenig eine Rücksprache mit der Gemeinde bei Bäumen auf öffentlichem Grund.
Termin sichern
Vereinbaren Sie jetzt einen Kontrolltermin für Ihren Baumbestand, bevor die erste Herbstwarnung kommt: 03327 7407716 oder über unser Kontaktformular.
Quellen: FLL – Baumkontrollrichtlinien, § 823 BGB – Schadensersatzpflicht (Gesetze im Internet).