📍 Sitz Werder · Einsatz in Berlin, Potsdam & Havelland 🕒 24/7 telefonisch erreichbar 🌪️ Notfall Baum: 0156 78374913
Leistung

Baumpflege & Baumkontrolle: Bäume in Ordnung halten – und nachweisen, dass sie es sind.

ETW- und SKT-zertifizierte Baumpfleger, FLL-Sachverstand für die Baumkontrolle, IPAF-Bedienpersonal für Hubarbeitsbühnen.

Baumpflege umfasst Kronenpflege, Totholzentnahme, Kronensicherung und die kontrollierte Fällung – ausgeführt in Seilklettertechnik oder mit Hubarbeitsbühne. Die GBSD GmbH aus Werder (Havel) setzt dafür ETW- und SKT-zertifizierte Baumpfleger, FLL-Sachverstand und IPAF-Bedienpersonal ein und arbeitet in Berlin, Potsdam und im Havelland. Abgerechnet wird der Aufwand vor Ort mit rund 80 € je Stunde, die Entsorgung von Schnittgut ab etwa 60 € je Kubikmeter. Zu beachten: Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte nach § 39 BNatSchG untersagt – Totholz darf ganzjährig entfernt werden, sobald es eine Gefahr darstellt.

Großer, gepflegter Altbaum – Kronenpflege vom Fachbetrieb
Symbolbild – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierung

Ein Baum ist ein Lebewesen mit jahrzehntelanger Geschichte – und gleichzeitig oft eine erhebliche Verkehrssicherungspflicht. In Berlin kommt die Berliner Baumschutzverordnung mit bezirksspezifischen Auflagen hinzu. Beides verlangt Fachpersonal. Unsere Baumpfleger sind nach ETW (European Treeworker) und SKT zertifiziert, wir arbeiten mit FLL-Sachverstand und verfügen über IPAF-zertifiziertes Personal für Hubarbeitsbühnen. Was wir tun, dokumentieren wir – nachvollziehbar und versicherungstauglich.

Kurz und konkret

Fristen, Schwellen und Regeln in Zahlen

  • In Berlin sind Bäume ab 80 cm Stammumfang in 130 cm Höhe geschützt; bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm ab 50 cm.
  • In den Brandenburger Kommunen gelten eigene Satzungen: Die Spanne reicht von 30 cm in Falkensee über 40 cm in Kleinmachnow bis 80 cm.
  • Vom 1. März bis 30. September sind Rodungen und starke Rückschnitte untersagt (§ 39 BNatSchG). Totholz darf ganzjährig entfernt werden, sobald es eine Gefahr darstellt.
  • Geschützt ist nicht nur die Fällung – auch stärkere Kroneneingriffe und Arbeiten im Wurzelbereich können genehmigungspflichtig sein.
  • Für die meisten Bestände empfiehlt die FLL eine jährliche Sichtkontrolle.
  • Kernobst schneiden wir im laubfreien Zustand von Januar bis März, Steinobst dagegen direkt nach der Ernte – dann verschließen die Wunden schneller.
  • Einen lange vernachlässigten Obstbaum verjüngen wir über zwei bis drei Jahre, je Durchgang höchstens etwa ein Viertel der Krone.
  • Bäume ohne Maschinenzugang erreichen wir in Seilklettertechnik – ohne Fahrspuren und ohne Bodenverdichtung im Wurzelbereich.

Das machen wir

Bei Bäumen geht es nicht nur um die Optik, sondern um Ihre Verkehrssicherungspflicht. Mit der Berliner Baumschutzverordnung und den Satzungen im Havelland arbeiten wir regelmäßig. Ob Ihr Baum geschützt ist und was der Antrag braucht, sagen wir Ihnen beim Termin.

  • Kronenpflege, Totholz, Lichtraumprofil
  • Jungbaumpflege und Erziehungsschnitt
  • FLL-Regelkontrolle mit Dokumentation für Verwaltungen und WEG
  • Baumfällungen, auch in beengter Lage mit Seilklettertechnik
  • Stubbenfräsen
  • Noteinsätze nach Sturm, telefonisch rund um die Uhr

Was Sie erwarten können

Abgerechnet wird der Aufwand vor Ort mit rund 80 € je Stunde, die Entsorgung von Schnittgut ab etwa 60 € je Kubikmeter.

Leistungsspektrum

  • Kronenschnitt, Lichtraumprofil-Schnitt, Aufastung
  • Pflegeschnitt junger Bäume (Erziehungsschnitt)
  • Obstbaumschnitt – Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Kern- und Steinobst
  • Totholzentfernung, Kronensicherungen
  • Baumfällung – auch in beengten Lagen, mit Seilklettertechnik (SKT) oder Hubarbeitsbühne
  • Stubbenfräsen, Wurzelentfernung
  • Regelkontrolle nach FLL (für Verwaltungen und WEG)
  • Schriftliches Baumgutachten (Verkehrssicherheit, Bauvorhaben, Streitfälle)
  • Notfalleinsätze bei Sturmschäden

Verkehrssicherungspflicht – was Eigentümer und Verwalter wissen müssen

Eigentümer und Verwaltungen sind verpflichtet, ihren Baumbestand auf Sicherheit zu überprüfen. Kommt es zu einem Schaden (umstürzender Baum, herabfallender Ast) und die Sicherungspflicht wurde nicht erfüllt, drohen straf- und zivilrechtliche Folgen – und Versicherungen können die Regulierung verweigern.

Wir übernehmen die Regelkontrolle nach FLL-Richtlinie inkl. Dokumentation und Empfehlungen. Bei Bedarf liefern wir auch eine vertiefte Begutachtung mit eingehender Untersuchung.

🌪️ Notfall? Wir sind erreichbar.

Sturmschäden, akut bedrohliche Bäume, plötzlich abgebrochene Äste – melden Sie sich.

Unsere Notfall-Nummer: 0156 78374913
auch außerhalb der Geschäftszeiten besetzt.

Wie wir am Baum arbeiten – Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne

Die Wahl des Zugangs entscheidet über Kosten, Dauer und darüber, was im Garten stehen bleiben darf. Mit Seilklettertechnik (SKT) erreichen wir auch Bäume, an die keine Maschine herankommt: Hinterhöfe, Reihenhausgärten, Flächen mit gewachsenem Bestand darunter. Der Baum wird von innen erschlossen, es entstehen keine Fahrspuren und keine Bodenverdichtung im Wurzelbereich.

Die Hubarbeitsbühne ist schneller, wo sie hinkommt und wo der Untergrund die Abstützung trägt. Bei großen Kronen, bei Arbeiten über Straßen und Gehwegen und bei stark geschädigten Bäumen, die man nicht mehr beklettern darf, ist sie außerdem die sichere Variante. Unser Personal ist dafür IPAF-zertifiziert.

Welche Technik zum Einsatz kommt, entscheiden wir am Objekt und schreiben es ins Angebot. Wo eine Straßensperrung oder eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig wird, kümmern wir uns um die Abstimmung – das ist in Berlin regelmäßig der Fall und will rechtzeitig beantragt sein.

Schnitt ist nicht gleich Schnitt

Ein Baum verschließt Wunden nicht, er schottet sie ab. Jeder Schnitt ist deshalb eine dauerhafte Entscheidung, und die Schnittführung entscheidet darüber, ob der Baum sie wegsteckt. Wir arbeiten nach den anerkannten Regeln der Baumpflege: astringschonend, ohne Stummel, ohne Kappungen.

  • Kronenpflege. Totholz, sich reibende und einwachsende Äste heraus. Der Regelfall und für die meisten Bestände der einzige nötige Eingriff.
  • Lichtraumprofil. Freischnitt über Gehweg und Fahrbahn – oft eine Auflage der Verkehrssicherungspflicht, nicht nur eine Optikfrage.
  • Kroneneinkürzung. Maßvoll und mit Ableitung auf vorhandene Seitenäste, wenn Bruchgefahr oder Statik es verlangen. Eine Kappung ist etwas anderes und schadet dem Baum dauerhaft.
  • Erziehungsschnitt. Bei Jungbäumen in den ersten Standjahren – die günstigste Baumpflege überhaupt, weil sie spätere große Schnitte überflüssig macht.
  • Kronensicherung. Ein dynamisches Seilsystem hält Zwiesel und Schwachstellen zusammen und erhält Bäume, die sonst gefällt werden müssten.

Was wir tun und warum, halten wir schriftlich fest. Das ist keine Formalie: Kommt es später zu einem Schaden, ist die Dokumentation Ihr Nachweis, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Obstbaumschnitt: ein anderes Handwerk als Baumpflege

Bei der Baumpflege geht es um Sicherheit und Statik. Beim Obstbaumschnitt geht es um etwas anderes: um Ertrag, um Fruchtgröße und um eine Krone, die Licht bis ins Innere lässt. Deshalb wird ein Obstbaum nach anderen Regeln geschnitten als eine Straßenlinde – und deshalb führen wir ihn als eigene Leistung, nicht als Nebensache der Kronenpflege.

  • Erziehungsschnitt. In den ersten drei bis fünf Standjahren werden Mitteltrieb und Leitäste festgelegt. Was hier versäumt wird, lässt sich später nur mit größeren Eingriffen korrigieren.
  • Erhaltungsschnitt. Jährlich oder alle zwei Jahre: Fruchtholz erneuern, Wasserschosse heraus, Krone auslichten. Der Regelfall bei einem Baum, der in Form ist.
  • Verjüngungsschnitt. Bei alten, lange nicht geschnittenen Bäumen über zwei bis drei Jahre verteilt, je Durchgang höchstens etwa ein Viertel der Krone. Ein Baum, der auf einmal stark zurückgenommen wird, antwortet mit Wasserschossen statt mit Früchten.

Der Zeitpunkt entscheidet mit

Kernobst – Apfel und Birne – schneiden wir im laubfreien Zustand zwischen Januar und März, aber nicht bei strengem Frost: unter etwa −5 °C reißt das Holz an der Schnittstelle. Steinobst – Kirsche, Pflaume, Zwetschge, Aprikose – dagegen direkt nach der Ernte im Sommer. Die Wunden verschließen dann schneller, und das Infektionsrisiko durch Monilia und Bakterienbrand ist deutlich geringer als bei einem Winterschnitt.

Die Richtung ist dabei gegenläufig, und das wird häufig verwechselt: Ein Winterschnitt treibt, ein Sommerschnitt bremst. Wer einen ohnehin zu wüchsigen Baum im Winter kräftig zurücknimmt, verstärkt genau das Problem, das er lösen wollte.

Was rechtlich gilt

Der Winterschnitt liegt ohnehin außerhalb der Schonzeit vom 1. März bis 30. September. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG auch innerhalb dieser Zeit zulässig – der Sommerschnitt am Steinobst ist also kein Problem. Unabhängig davon prüfen wir den Baum in der Brutzeit vor dem ersten Schnitt auf besetzte Nester: die sind nach § 44 BNatSchG geschützt, ganz ohne Frist.

In vielen Baumschutzsatzungen sind Obstbäume ausgenommen – aber nicht überall. In Nauen erfasst die Satzung Obstbaum-Hochstämme schon ab 30 cm Stammumfang, in Hohen Neuendorf gibt es keine generelle Obstbaum-Ausnahme, und in Werder (Havel) gelten im Außenbereich eigene Regeln. Vor einem größeren Eingriff klären wir das, bevor die Säge ansetzt.

Geschnitten wird von Hand, mit Schere und Säge – nicht mit der Heckenschere. Bei alten Hochstämmen arbeiten wir in Seilklettertechnik: Eine Leiter im Kronenraum ist weder sicher noch präzise, und die Schnittführung entscheidet hier über die nächsten Jahre.

Schutzsatzungen: fast nie darf einfach gefällt werden

In Berlin gilt die Baumschutzverordnung, in den Brandenburger Kommunen jeweils eigene Baumschutzsatzungen. Sie unterscheiden sich in den Schwellenwerten, in den geschützten Arten und in den Ausnahmen. Geschützt ist dabei nicht nur die Fällung – auch stärkere Eingriffe in die Krone und Arbeiten im Wurzelbereich können genehmigungspflichtig sein.

Dazu kommt der Schutz aus dem Bundesnaturschutzgesetz: Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind Rodungen und starke Rückschnitte an Gehölzen untersagt, damit Brutvögel nicht gestört werden. Schonende Pflegeschnitte bleiben möglich, größere Maßnahmen planen wir ins Winterhalbjahr. Unabhängig davon gilt der Artenschutz ganzjährig – Höhlen, Horste und Fledermausquartiere prüfen wir vor jedem Eingriff.

Wir klären die Rechtslage für Ihr Grundstück, bevor die Säge angesetzt wird, und übernehmen auf Wunsch den Antrag samt Begründung. Das erspart Ihnen im Zweifel ein Bußgeld und eine Ersatzpflanzung, die deutlich teurer ist als die Maßnahme selbst.

Kosten

Was Baumpflege kostet – Orientierungswerte

Baumarbeiten hängen an Höhe, Kronenzustand, Zugang und Entsorgung. Ein freistehender Obstbaum und eine Buche über einer Straße sind zwei verschiedene Aufgaben – abgerechnet wird nach Aufwand.

Facharbeit vor OrtStundeca. 80 €
Gartenabfall laden und zur Verwertung fahrenab ca. 60 €
Boden laden und zur Deponie fahrenab ca. 90 €
Mineralische Bauabfälle entsorgenab ca. 95 €
Gemischte Bauabfälle entsorgenab ca. 150 €

Alle Angaben netto und als Orientierung, kein Angebot. Nach der Begehung erhalten Sie einen Festpreis, in dem Arbeitszeit, Technik und Entsorgung getrennt ausgewiesen sind.

Häufige Fragen

Wann brauche ich ein Baumgutachten?
Wenn Sie als Eigentümer:in oder Verwaltung nicht sicher beurteilen können, ob ein Baum noch sicher steht, wenn ein Bauvorhaben in Baumnähe ansteht, oder wenn es Streit mit Nachbarn oder Behörden gibt. Wir beraten Sie ehrlich, ob ein Gutachten wirklich nötig ist.
Darf ich meinen Baum einfach fällen?
In Berlin gilt die Berliner Baumschutzverordnung, in Potsdam und Werder die jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzungen. Ab bestimmten Stammumfängen brauchen Sie eine Genehmigung. Wir klären das vor jeder Fällung mit Ihnen und kümmern uns auf Wunsch um den Antrag.
Wie oft sollten Bäume kontrolliert werden?
Für die meisten Bestände empfiehlt die FLL eine jährliche Sichtkontrolle. Bei besonderen Lagen (Spielplätze, Schulen, viel frequentierte Wege) sind häufigere Kontrollen sinnvoll. Wir erstellen Ihnen gerne einen Kontrollplan.
Was kostet eine Baumpflege?
Das hängt von Höhe und Art des Baumes, vom Zustand der Krone, vom Zugang und von der Entsorgung ab – ein freistehender Obstbaum und eine 25 Meter hohe Buche über einer Straße sind zwei verschiedene Aufgaben. Wir nennen den Preis nach einem kostenfreien Ortstermin, aufgeschlüsselt nach Arbeitszeit, Technik und Abfuhr, damit Sie sehen, wofür Sie zahlen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Baumschnitt?
Für die meisten Laubbäume ist das Winterhalbjahr ideal: Die Krone ist einsehbar, der Baum ruht, und die gesetzliche Schonzeit vom 1. März bis 30. September steht nicht entgegen. Totholz darf und sollte ganzjährig entfernt werden, sobald es eine Gefahr darstellt. Bei stark blutenden Arten wie Birke, Ahorn und Walnuss schneiden wir im Spätsommer statt im Vorfrühling.
Wann schneidet man Obstbäume?
Kernobst wie Apfel und Birne im laubfreien Zustand zwischen Januar und März, aber nicht bei strengem Frost unter etwa −5 °C. Steinobst wie Kirsche, Pflaume und Aprikose dagegen direkt nach der Ernte im Sommer: Die Wunden verschließen schneller und das Infektionsrisiko durch Monilia und Bakterienbrand ist geringer. Ein schonender Pflegeschnitt ist nach § 39 Abs. 5 BNatSchG auch zwischen dem 1. März und 30. September zulässig; vor dem Schnitt prüfen wir den Baum auf besetzte Nester.
Können Sie einen Baum retten, der als gefährlich gilt?
Oft ja. Bevor gefällt wird, prüfen wir, ob eine Kroneneinkürzung, eine Kronensicherung oder die Entlastung einzelner Äste die Standsicherheit ausreichend wiederherstellt. Bei Zweifeln an der Bruch- oder Standsicherheit empfehlen wir eine eingehende Untersuchung, bevor eine Entscheidung fällt. Eine Fällung ist der letzte Schritt, nicht der erste.
Wie wird Baumpflege abgerechnet?
Nach Aufwand: Die Facharbeit liegt bei rund 80 € je Stunde, dazu kommen Technik und Entsorgung – Gartenabfall ab etwa 60 € je Kubikmeter. Wie viele Stunden ein Baum braucht, sagen wir nach der Begehung; anschließend erhalten Sie einen Festpreis.
Impressionen

Einblicke in unsere Arbeit

Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild)

Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen

Zum Nachlesen

Schäden und Schädlinge erkennen

Vieles, was am Baum auffällt, lässt sich einordnen, bevor der Fachbetrieb kommt. Vier Artikel zu den Fällen, nach denen wir am häufigsten gefragt werden.

Eichenprozessionsspinner – woran Sie Raupen und Nester erkennen, warum die Brennhaare noch lange wirken und wie abgesaugt wird.
Braune Kastanienblätter im Spätsommer – was die Kastanienminiermotte anrichtet und warum das Laub im Herbst weg muss.
Sonnenbrand an der Rinde – welche Arten die pralle Sommerhitze schädigt und was ein heller Stammanstrich bringt.
Jungbäume richtig wässern – 200 bis 400 Liter je Gabe, morgens oder abends, und warum häufiges Gießen schadet.

Nächster Schritt

Notfall Baum: 0156 78374913

Alles andere: 03327 7407716. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden; der Vor-Ort-Termin im Kerngebiet ist kostenfrei.