📍 Sitz Werder · Einsatz in Berlin, Potsdam & Havelland 🕒 Mo–Fr 7:00–17:00 Uhr 🌪️ Notfall Baum: 0156 78374913
Leistung

Baumpflege auf Sachverständigen-Niveau.

Zertifizierte Baumpfleger, FLL-Sachverstand und IPAF-Bedienpersonal – wenn es auf Sicherheit, Substanz und Verantwortung ankommt.

Ein Baum ist ein Lebewesen mit jahrzehntelanger Geschichte – und gleichzeitig oft eine erhebliche Verkehrssicherungspflicht. In Berlin kommt die Berliner Baumschutzverordnung mit bezirksspezifischen Auflagen hinzu. Beides verlangt Fachpersonal. Unsere Baumpfleger sind nach ETW (European Treeworker) und SKT zertifiziert, wir arbeiten mit FLL-Sachverstand und verfügen über IPAF-zertifiziertes Personal für Hubarbeitsbühnen. Was wir tun, dokumentieren wir – nachvollziehbar und versicherungstauglich.

Leistungsspektrum

  • Kronenschnitt, Lichtraumprofil-Schnitt, Aufastung
  • Pflegeschnitt junger Bäume (Erziehungsschnitt)
  • Totholzentfernung, Kronensicherungen
  • Fällung – auch in beengten Lagen, mit Seilklettertechnik (SKT) oder Hubarbeitsbühne
  • Stubbenfräsen, Wurzelentfernung
  • Regelkontrolle nach FLL (für Verwaltungen und WEG)
  • Schriftliches Baumgutachten (Verkehrssicherheit, Bauvorhaben, Streitfälle)
  • Notfalleinsätze bei Sturmschäden

Verkehrssicherungspflicht – was Eigentümer und Verwalter wissen müssen

Eigentümer und Verwaltungen sind verpflichtet, ihren Baumbestand auf Sicherheit zu überprüfen. Kommt es zu einem Schaden (umstürzender Baum, herabfallender Ast) und die Sicherungspflicht wurde nicht erfüllt, drohen straf- und zivilrechtliche Folgen – und Versicherungen können die Regulierung verweigern.

Wir übernehmen die Regelkontrolle nach FLL-Richtlinie inkl. Dokumentation und Empfehlungen. Bei Bedarf liefern wir auch eine vertiefte Begutachtung mit eingehender Untersuchung.

🌪️ Notfall? Wir sind erreichbar.

Sturmschäden, akut bedrohliche Bäume, plötzlich abgebrochene Äste – melden Sie sich.

Unsere Notfall-Nummer: 0156 78374913
auch außerhalb der Geschäftszeiten besetzt.

Häufige Fragen

Wann brauche ich ein Baumgutachten?
Wenn Sie als Eigentümer:in oder Verwaltung nicht sicher beurteilen können, ob ein Baum noch sicher steht, wenn ein Bauvorhaben in Baumnähe ansteht, oder wenn es Streit mit Nachbarn oder Behörden gibt. Wir beraten Sie ehrlich, ob ein Gutachten wirklich nötig ist.
Darf ich meinen Baum einfach fällen?
In Berlin gilt die Berliner Baumschutzverordnung, in Potsdam und Werder die jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzungen. Ab bestimmten Stammumfängen brauchen Sie eine Genehmigung. Wir klären das vor jeder Fällung mit Ihnen und kümmern uns auf Wunsch um den Antrag.
Wie oft sollten Bäume kontrolliert werden?
Für die meisten Bestände empfiehlt die FLL eine jährliche Sichtkontrolle. Bei besonderen Lagen (Spielplätze, Schulen, viel frequentierte Wege) sind häufigere Kontrollen sinnvoll. Wir erstellen Ihnen gerne einen Kontrollplan.
Nächster Schritt

Baum-Begehung anfragen

Unverbindlicher Vor-Ort-Termin: Wir schauen uns Ihren Baumbestand an und sagen Ihnen, was wirklich nötig ist – nicht mehr.