📍 Sitz Werder · Einsatz in Berlin, Potsdam & Havelland 🕒 24/7 telefonisch erreichbar 🌪️ Notfall Baum: 0156 78374913
Leistung

Baumfällung – sicher, sauber und genehmigungskonform.

Vom Meisterbetrieb: Fällung mit Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühne, auch in beengter Lage. Inklusive Genehmigungs-Check, Stubbenfräsen und Entsorgung – in Berlin, Potsdam, Werder und im Havelland.

Großer, alter Laubbaum in einem Garten – Motiv für Baumfällung und Baumpflege
Symbolbild – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierung

Manche Bäume müssen weichen – weil sie abgestorben sind, die Standsicherheit verloren haben, ein Bauvorhaben blockieren oder zur Gefahr für Menschen und Gebäude werden. Eine Fällung ist dann kein Kahlschlag, sondern eine planbare, verantwortungsvolle Maßnahme. Wir arbeiten mit zertifizierter Seilklettertechnik (SKT) und IPAF-Hubarbeitsbühnen, sind haftpflichtversichert und hinterlassen die Fläche besenrein. Und wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Baum durch einen fachgerechten Schnitt noch zu retten ist – Erhalt geht bei uns vor Fällung.

Wann eine Fällung sinnvoll – oder nötig – ist

  • Abgestorben oder schwer geschädigt: Pilzbefall (z. B. Brandkrustenpilz, Riesenporling), Faulstellen, massiver Kronentotholz-Anteil.
  • Standsicherheit verloren: Wurzelschäden, Schiefstand nach Sturm, Risse im Stamm.
  • Verkehrssicherungspflicht: Der Baum gefährdet Wege, Stellplätze, Nachbargrundstücke oder Gebäude.
  • Bauvorhaben: Anbau, Zufahrt oder Leitungstrasse lassen sich nicht anders realisieren.
  • Zu dicht gepflanzt: Bäume, die sich gegenseitig oder das Fundament bedrängen.

Nicht jeder kranke Baum muss gefällt werden. Oft reichen Kronensicherung, Totholzentfernung oder ein Pflegeschnitt. Erst wenn Erhalt und Sicherheit sich nicht mehr vereinbaren lassen, empfehlen wir die Fällung.

Genehmigung & Fällzeit – bevor die Säge läuft

Zwei Dinge sind zu beachten

1. Baumschutzsatzung (ganzjährig): Fast jede Kommune schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Die Fällung ist dann genehmigungspflichtig – unabhängig von der Jahreszeit. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert empfindliche Bußgelder und eine Ersatzpflanzungs-Auflage.

2. Fäll- und Rückschnittzeit (§ 39 BNatSchG): Für Bäume in der freien Landschaft und für Hecken gilt vom 1. März bis 30. September ein Fällverbot. Reine Gartenbäume sind davon ausgenommen – hier gilt aber der Artenschutz (keine Störung brütender Vögel). Deshalb ist die Hauptfällzeit Oktober bis Februar.

Klingt kompliziert? Ist es für Sie nicht: Wir prüfen die Lage für Ihr Grundstück und stellen den Genehmigungsantrag auf Wunsch komplett für Sie.

Genehmigungspflicht in unserer Region (Richtwerte)

Ab welchem Stammumfang ein Baum geschützt ist, entscheidet die jeweilige Kommune – die Spanne ist groß:

OrtGenehmigung ab Stammumfang*Bußgeld bis zu
Berlin (alle Bezirke)ca. 80 cm50.000 €
Potsdamca. 45 cm (innerorts)65.000 €
Kleinmachnowca. 40 cm50.000 €
Falkenseeca. 30 cm50.000 €
Schönwalde-Glienca. 45 cm65.000 €
Havelland-Kommunen (meist)ca. 60 cm50.000 €
Werder (Havel)keine eigene Satzung**

* Stammumfang in ca. 1 m Höhe; Obstbäume und mehrstämmige Bäume sind oft gesondert geregelt. ** In Werder greift im Außenbereich die Gehölzschutzverordnung des Landkreises sowie stets der Artenschutz. Angaben ohne Gewähr – wir prüfen den konkreten Fall für Ihr Grundstück.

So läuft Ihre Baumfällung ab

1

Kostenlose Begehung

Wir schauen uns den Baum, seinen Zustand und die Umgebung an, klären die Zugänglichkeit und beraten Sie ehrlich: Fällung oder Erhalt?

2

Genehmigung & Festpreis

Wir prüfen die Baumschutzsatzung, übernehmen auf Wunsch den Antrag und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Positionen.

3

Fachgerechte Fällung

Je nach Lage per Seilklettertechnik (stückweises Abtragen über Häusern/Zäunen) oder Hubarbeitsbühne – kontrolliert und sicher.

4

Stubbenfräsen & Aufräumen

Auf Wunsch fräsen wir den Wurzelstock aus, transportieren das Schnittgut ab und hinterlassen die Fläche besenrein – sofort wieder nutzbar.

Was den Preis bestimmt

Eine seriöse Zahl gibt es erst nach dem Blick vor Ort – denn kein Baum steht wie der andere. Diese Faktoren beeinflussen die Kosten:

  • Höhe & Stammdurchmesser: mehr Masse bedeutet mehr Arbeit und Entsorgung.
  • Zugänglichkeit: freie Wiese ist günstiger als eine Fällung eingeklemmt zwischen Haus, Gewächshaus und Zaun.
  • Technik: einfache Fällung, Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne bzw. Kran.
  • Entsorgung: Abtransport und fachgerechte Verwertung des Schnittguts.
  • Stubbenfräsen: Wurzelstock entfernen ja/nein und in welcher Tiefe.
  • Genehmigung & Ersatzpflanzung: Antrag und ggf. behördlich geforderte Neupflanzung.

Unser Versprechen: Sie bekommen von uns einen verbindlichen Festpreis nach kostenloser Begehung – und keine Überraschung auf der Rechnung.

Warum GBSD für Ihre Fällung

Seilklettertechnik (SKT)

Kontrolliertes, stückweises Abtragen auch dort, wo kein Kran hinkommt – direkt über Haus, Terrasse oder Nachbargrundstück.

Hubarbeitsbühne (IPAF)

Wo die Zufahrt es zulässt, arbeiten wir mit zertifiziertem Bedienpersonal schnell und sicher aus der Höhe.

Genehmigungs-Service

Wir klären die Baumschutzsatzung und stellen den Antrag für Sie – kein Bußgeld-Risiko, kein Behörden-Papierkram.

Alles inklusive

Auf Wunsch Stubbenfräsen, Wurzelentfernung, Abtransport und Entsorgung – aus einer Hand, ein Ansprechpartner.

Versichert & sauber

Haftpflichtversichert, mit Absicherung der Umgebung und besenreiner Übergabe der Fläche.

Sturm-Notdienst

Bei akut bedrohlichen Bäumen und Sturmschäden sind wir auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.

🌪️ Akute Gefahr? Sturmschaden? Wir kommen schnell.

Angebrochene Kronen, ein über die Straße gestürzter Baum, ein bedrohlich schief stehender Stamm – rufen Sie an.

Notfall-Nummer: 0156 78374913
auch außerhalb der Geschäftszeiten besetzt.

Häufige Fragen zur Baumfällung

Darf ich meinen Baum einfach fällen?
Meist nicht ohne Weiteres. Fast alle Kommunen haben eine Baumschutzsatzung: Ab einem bestimmten Stammumfang ist die Fällung genehmigungspflichtig – ganzjährig. In Berlin ab ca. 80 cm Umfang, in Kleinmachnow schon ab 40 cm, in Falkensee ab 30 cm. Wir prüfen das für Ihr Grundstück und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Wann ist Fällsaison?
Für Bäume in der freien Landschaft und für Hecken gilt nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Rückschnittverbot vom 1. März bis 30. September. Reine Gartenbäume sind davon ausgenommen, unterliegen aber dem Artenschutz. In der Praxis ist die Hauptfällzeit deshalb Oktober bis Februar – die Genehmigung brauchen Sie ganzjährig.
Was kostet eine Baumfällung?
Das hängt von Höhe und Stammdurchmesser, der Zugänglichkeit, der nötigen Technik (SKT, Hubarbeitsbühne, Kran), Entsorgung und Stubbenfräsen ab. Wir kommen kostenlos vorbei und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Positionen.
Übernehmt ihr die Genehmigung?
Ja. Wir klären, ob Ihr Baum unter die Satzung fällt, welche Unterlagen die Behörde braucht, und stellen den Antrag auf Wunsch für Sie. So vermeiden Sie Bußgelder, die je nach Kommune bis zu 50.000 – 65.000 Euro betragen können.
Was passiert mit Stamm und Wurzel?
Auf Wunsch nehmen wir das komplette Schnittgut mit und entsorgen es fachgerecht. Den Wurzelstock fräsen wir bis rund 30 cm unter Geländeoberkante aus, sodass die Fläche sofort wieder nutzbar ist – für Rasen, Beet oder Pflasterung.
Fällt ihr auch Bäume in engen Gärten?
Gerade das ist unsere Stärke. Mit Seilklettertechnik tragen wir Bäume Stück für Stück kontrolliert ab, auch direkt über Häusern, Zäunen oder Gewächshäusern. Wo es die Zufahrt erlaubt, arbeiten wir mit Hubarbeitsbühne. So bleibt alles rundherum unbeschädigt.

Baumfällung in Ihrer Region

Von Werder aus fällen wir in der gesamten Hauptstadtregion – im Umkreis von rund 50 Kilometern. Schwerpunkte:

Baumfällung Berlin · Potsdam · Werder (Havel) · Kleinmachnow · Falkensee · Schwielowsee · Hohen Neuendorf · Dallgow-Döberitz · alle Einsatzgebiete ›

Impressionen

Einblicke in unsere Arbeit

Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild)

Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen

Nächster Schritt

Baum fällen lassen? Erst schauen wir gemeinsam drauf.

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