Baumfällung – sicher, sauber und genehmigungskonform.
Kontrolliert gefällt, auch in beengter Lage über Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne. Den Antrag bei der Behörde übernehmen wir.
Eine Baumfällung ist in Berlin ab 80 cm Stammumfang genehmigungspflichtig, in Kleinmachnow bereits ab 40 cm und in Falkensee ab 30 cm – jede Kommune hat eine eigene Baumschutzsatzung. Die GBSD GmbH prüft die Genehmigungslage vor dem Angebot, fällt in Seilklettertechnik oder mit Hubarbeitsbühne und trägt Bäume in beengter Lage stückweise ab. Der Aufwand liegt bei rund 80 € je Stunde zuzüglich Entsorgung ab etwa 60 € je Kubikmeter. Eine genehmigte Fällung ist häufig mit einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden; erst nach dem Fräsen des Stubbens ist die Fläche wieder bepflanzbar.
Manche Bäume müssen weichen – weil sie abgestorben sind, die Standsicherheit verloren haben, ein Bauvorhaben blockieren oder zur Gefahr für Menschen und Gebäude werden. Eine Fällung ist dann kein Kahlschlag, sondern eine planbare, verantwortungsvolle Maßnahme. Wir arbeiten mit zertifizierter Seilklettertechnik (SKT) und IPAF-Hubarbeitsbühnen, sind haftpflichtversichert und hinterlassen die Fläche besenrein. Und wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Baum durch einen fachgerechten Schnitt noch zu retten ist – Erhalt geht bei uns vor Fällung.
Genehmigung und Fristen in Zahlen
- In Berlin sind Bäume ab 80 cm Stammumfang geschützt, in Kleinmachnow bereits ab 40 cm, in Falkensee ab 30 cm.
- Die Genehmigungspflicht aus der Baumschutzsatzung gilt ganzjährig und unabhängig von der Jahreszeit.
- Vom 1. März bis 30. September kommt die Schonzeit nach § 39 BNatSchG hinzu, die Rodungen und starke Rückschnitte untersagt.
- Eine genehmigte Fällung ist häufig mit einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden.
- In beengter Lage wird der Baum in Seilklettertechnik stückweise abgetragen statt gefällt.
- Erst nach dem Fräsen des Stubbens ist die Fläche wieder bepflanzbar.
Wir prüfen vorher, ob der Baum geschützt ist. Stubben fräsen wir auf Wunsch gleich mit und nehmen das Holz mit.
Wann eine Fällung sinnvoll – oder nötig – ist
- Abgestorben oder schwer geschädigt: Pilzbefall (z. B. Brandkrustenpilz, Riesenporling), Faulstellen, massiver Kronentotholz-Anteil.
- Standsicherheit verloren: Wurzelschäden, Schiefstand nach Sturm, Risse im Stamm.
- Verkehrssicherungspflicht: Der Baum gefährdet Wege, Stellplätze, Nachbargrundstücke oder Gebäude.
- Bauvorhaben: Anbau, Zufahrt oder Leitungstrasse lassen sich nicht anders realisieren.
- Zu dicht gepflanzt: Bäume, die sich gegenseitig oder das Fundament bedrängen.
Nicht jeder kranke Baum muss gefällt werden. Oft reichen Kronensicherung, Totholzentfernung oder ein Pflegeschnitt. Erst wenn Erhalt und Sicherheit sich nicht mehr vereinbaren lassen, empfehlen wir die Fällung.
Genehmigung & Fällzeit – bevor die Säge läuft
Zwei Dinge sind zu beachten
1. Baumschutzsatzung (ganzjährig): Fast jede Kommune schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Die Fällung ist dann genehmigungspflichtig – unabhängig von der Jahreszeit. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert empfindliche Bußgelder und eine Ersatzpflanzungs-Auflage.
2. Fäll- und Rückschnittzeit (§ 39 BNatSchG): Für Bäume in der freien Landschaft und für Hecken gilt vom 1. März bis 30. September ein Fällverbot. Reine Gartenbäume sind davon ausgenommen – hier gilt aber der Artenschutz (keine Störung brütender Vögel). Deshalb ist die Hauptfällzeit Oktober bis Februar.
Klingt kompliziert? Ist es für Sie nicht: Wir prüfen die Lage für Ihr Grundstück und stellen den Genehmigungsantrag auf Wunsch komplett für Sie.
Genehmigungspflicht in unserer Region (Richtwerte)
Ab welchem Stammumfang ein Baum geschützt ist, entscheidet die jeweilige Kommune – die Spanne ist groß:
| Ort | Genehmigung ab Stammumfang* | Bußgeld bis zu |
|---|---|---|
| Berlin (alle Bezirke) | ca. 80 cm | 50.000 € |
| Potsdam | ca. 45 cm (innerorts) | 65.000 € |
| Kleinmachnow | ca. 40 cm | 50.000 € |
| Falkensee | ca. 30 cm | 50.000 € |
| Schönwalde-Glien | ca. 45 cm | 65.000 € |
| Havelland-Kommunen (meist) | ca. 60 cm | 50.000 € |
| Werder (Havel) | keine eigene Satzung** | – |
* Stammumfang in ca. 1 m Höhe; Obstbäume und mehrstämmige Bäume sind oft gesondert geregelt. ** In Werder greift im Außenbereich die Gehölzschutzverordnung des Landkreises sowie stets der Artenschutz. Angaben ohne Gewähr – wir prüfen den konkreten Fall für Ihr Grundstück.
So läuft Ihre Baumfällung ab
Kostenlose Begehung
Wir schauen uns den Baum, seinen Zustand und die Umgebung an, klären die Zugänglichkeit und beraten Sie ehrlich: Fällung oder Erhalt?
Genehmigung & Festpreis
Wir prüfen die Baumschutzsatzung, übernehmen auf Wunsch den Antrag und nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Positionen.
Fachgerechte Fällung
Je nach Lage per Seilklettertechnik (stückweises Abtragen über Häusern/Zäunen) oder Hubarbeitsbühne – kontrolliert und sicher.
Stubbenfräsen & Aufräumen
Auf Wunsch fräsen wir den Wurzelstock aus, transportieren das Schnittgut ab und hinterlassen die Fläche besenrein – sofort wieder nutzbar.
Was den Preis bestimmt
Eine seriöse Zahl gibt es erst nach dem Blick vor Ort – denn kein Baum steht wie der andere. Diese Faktoren beeinflussen die Kosten:
- Höhe & Stammdurchmesser: mehr Masse bedeutet mehr Arbeit und Entsorgung.
- Zugänglichkeit: freie Wiese ist günstiger als eine Fällung eingeklemmt zwischen Haus, Gewächshaus und Zaun.
- Technik: einfache Fällung, Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne bzw. Kran.
- Entsorgung: Abtransport und fachgerechte Verwertung des Schnittguts.
- Stubbenfräsen: Wurzelstock entfernen ja/nein und in welcher Tiefe.
- Genehmigung & Ersatzpflanzung: Antrag und ggf. behördlich geforderte Neupflanzung.
Unser Versprechen: Sie bekommen von uns einen verbindlichen Festpreis nach kostenloser Begehung – und keine Überraschung auf der Rechnung.
Warum GBSD für Ihre Fällung
Seilklettertechnik (SKT)
Kontrolliertes, stückweises Abtragen auch dort, wo kein Kran hinkommt – direkt über Haus, Terrasse oder Nachbargrundstück.
Hubarbeitsbühne (IPAF)
Wo die Zufahrt es zulässt, arbeiten wir mit zertifiziertem Bedienpersonal schnell und sicher aus der Höhe.
Genehmigungs-Service
Wir klären die Baumschutzsatzung und stellen den Antrag für Sie – kein Bußgeld-Risiko, kein Behörden-Papierkram.
Alles inklusive
Auf Wunsch Stubbenfräsen, Wurzelentfernung, Abtransport und Entsorgung – aus einer Hand, ein Ansprechpartner.
Versichert & sauber
Haftpflichtversichert, mit Absicherung der Umgebung und besenreiner Übergabe der Fläche.
Sturm-Notdienst
Bei akut bedrohlichen Bäumen und Sturmschäden sind wir auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.
🌪️ Akute Gefahr? Sturmschaden? Wir kommen schnell.
Angebrochene Kronen, ein über die Straße gestürzter Baum, ein bedrohlich schief stehender Stamm – rufen Sie an.
Notfall-Nummer: 0156 78374913
auch außerhalb der Geschäftszeiten besetzt.
Was eine Fällung kostet – Orientierungswerte
Der Preis einer Fällung entsteht aus Arbeitszeit, Technik und Entsorgung. Pauschalen je Baum sind unseriös, solange niemand den Baum gesehen hat.
| Facharbeit vor Ort | Stunde | ca. 80 € |
| Gartenabfall laden und zur Verwertung fahren | m³ | ab ca. 60 € |
| Boden laden und zur Deponie fahren | m³ | ab ca. 90 € |
| Mineralische Bauabfälle entsorgen | m³ | ab ca. 95 € |
| Gemischte Bauabfälle entsorgen | m³ | ab ca. 150 € |
Alle Angaben netto und als Orientierung, kein Angebot. Nach der Begehung erhalten Sie einen Festpreis, in dem Arbeitszeit, Technik und Entsorgung getrennt ausgewiesen sind.
Häufige Fragen zur Baumfällung
Darf ich meinen Baum einfach fällen?
Wann ist Fällsaison?
Was kostet eine Baumfällung?
Übernehmt ihr die Genehmigung?
Was passiert mit Stamm und Wurzel?
Fällt ihr auch Bäume in engen Gärten?
Wie wird eine Fällung abgerechnet?
Baumfällung in Ihrer Region
Von Werder aus fällen wir in der gesamten Hauptstadtregion – im Umkreis von rund 50 Kilometern, für geplante Projekte auch darüber hinaus. Schwerpunkte:
Baumfällung Berlin · Potsdam · Werder (Havel) · Kleinmachnow · Falkensee · Schwielowsee · Hohen Neuendorf · Dallgow-Döberitz · Teltow · Michendorf · Wilhelmshorst · Nauen · Brandenburg an der Havel · Berlin-Lichterfelde · Wandlitz · Bad Saarow · Berlin-Kladow · Berlin-Gatow · Berlin-Westend · Berlin-Eichkamp · Berlin-Konradshöhe · Berlin-Waidmannslust · Berlin-Hermsdorf · Berlin-Frohnau · alle Einsatzgebiete ›
Einblicke in unsere Arbeit
Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen
Bevor Sie fällen lassen
Ob ein Baum überhaupt fallen darf, entscheidet die Satzung – nicht der Zustand allein. Zwei Artikel zur Rechtslage.
Berliner Baumschutzverordnung – ab welchem Stammumfang eine Fällung genehmigungspflichtig ist und wie der Antrag läuft.
Wenn der Baum zur Gefahr wird – wann die Verkehrssicherungspflicht eine Fällung rechtfertigt und wer im Schadensfall einsteht.
Baum fällen lassen? Erst schauen wir gemeinsam drauf.
Kostenlose Vor-Ort-Begehung mit ehrlicher Einschätzung und verbindlichem Festpreis – in Berlin, Potsdam, Werder und im Havelland.