Winterdienst – Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt.
Räumen und Streuen für Gewerbeobjekte, Wohnanlagen und Privatgrundstücke in Berlin, Potsdam, Werder und dem Havelland.
In Berlin liegt die Räum- und Streupflicht für den Gehweg beim Anlieger, nicht bei der BSR: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Streusalz ist auf Berliner Gehwegen grundsätzlich untersagt; geräumt und mit abstumpfenden Mitteln gestreut wird stattdessen. Die GBSD GmbH übernimmt diese Pflicht vertraglich für Gewerbe, WEG und Privat und protokolliert jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel – im Streitfall ist dieses Protokoll der Nachweis. Die Saison läuft von November bis März; der Vertrag sollte vor dem ersten Frost stehen. Wichtig: Wer die Pflicht über Mietvertrag oder Hausordnung weitergibt, bleibt zur Kontrolle verpflichtet.
Sobald es glatt wird, haftet der Eigentümer – für Stürze auf ungeräumten Wegen kann es schnell teuer und unangenehm werden. Unser Winterdienst nimmt Ihnen diese Sorge ab: Wir räumen und streuen zuverlässig nach Wetterlage, dokumentieren jeden Einsatz und übernehmen so Ihre Verkehrssicherungspflicht – für Gewerbe, Hausverwaltungen, WEG und Privatkunden.
Räum- und Streupflicht in Zahlen
- In Berlin liegt die Räum- und Streupflicht für den Gehweg beim Anlieger, nicht bei der BSR: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr.
- Auf Berliner Gehwegen ist Streusalz grundsätzlich untersagt; geräumt und mit abstumpfenden Mitteln gestreut wird stattdessen.
- Bei anhaltendem Schneefall genügt ein Durchgang am Morgen nicht – es muss wiederholt geräumt werden.
- Wer die Pflicht über Mietvertrag oder Hausordnung weitergibt, bleibt zur Kontrolle verpflichtet.
- Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel protokolliert. Im Streitfall ist dieses Protokoll der Nachweis.
- Die Saison läuft üblicherweise von November bis März; der Vertrag sollte vor dem ersten Frost stehen.
Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Zeitpunkt und Streumittel, damit Sie Ihre Räumpflicht nachweisen können.
So läuft Ihr Winterdienst
Objektbegehung
Wir schauen uns Ihre Flächen an, legen Räum- und Streubereiche fest und klären Prioritäten und Zeiten.
Rahmenvertrag
Sie erhalten einen klaren Vertrag für die Wintersaison – mit festem Leistungsumfang und fairen Konditionen.
Einsatz & Dokumentation
Wir sind bei Schnee und Glätte zur Stelle, räumen und streuen fristgerecht und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar.
Unser Winterdienst umfasst
- Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten & Parkplätzen
- Streuen mit abstumpfenden & auftauenden Mitteln
- Rechtssichere Dokumentation aller Einsätze
- Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
- Rahmenverträge für die gesamte Wintersaison
- Bereitschaft & Einsatz nach Wetterlage
- Für Gewerbe, Hausverwaltungen, WEG & Privat
- Erreichbarkeit rund um die Uhr
Warum den Winterdienst abgeben?
- Sie erfüllen Ihre gesetzliche Räum- und Streupflicht – ohne selbst früh raus zu müssen
- Die Dokumentation schützt Sie im Streitfall (z. B. bei Sturzunfällen)
- Feste Kosten über die Saison – gut planbar
- Auch kurzfristig und bei Nachtfrost sind wir zur Stelle
- Ideal für Vermieter, Verwaltungen und Betriebe mit Publikumsverkehr
Passt dazu: Gewerbliche Außenanlagen · Gartenpflege · Baumkontrolle & Verkehrssicherung
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Anlieger – auch wenn Sie nicht da sind
Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt in aller Regel nicht bei der Stadt, sondern beim Anlieger. Eigentümer geben sie über den Mietvertrag oder die Hausordnung häufig weiter, verantwortlich bleiben sie trotzdem: Wer überträgt, muss auch kontrollieren, ob geräumt wird. Urlaub, Krankheit oder eine Dienstreise entbinden davon nicht.
Die Details regeln die Kommunen unterschiedlich, aber das Grundmuster ist überall gleich: An Werktagen muss ab dem frühen Morgen geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen etwas später, und bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden. In Berlin ist zusätzlich der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich untersagt; dort wird mit abstumpfenden Mitteln gearbeitet. Für Ihr Objekt schauen wir die konkrete Satzung nach und schreiben die Anforderungen in den Vertrag.
Kommt es zu einem Sturz, ist die Beweislage entscheidend. Wer nicht belegen kann, dass geräumt wurde, steht schlecht da – selbst wenn tatsächlich geräumt wurde.
Was unser Winterdienst leistet
- Kontrollfahrt und Bereitschaft. Wir beobachten die Wetterlage und rücken aus, bevor der Berufsverkehr einsetzt – ohne dass Sie anrufen müssen.
- Räumen. Gehwege, Zufahrten, Stellplätze, Hauseingänge und Fluchtwege, je nach Fläche maschinell oder von Hand.
- Streuen. Abstumpfende Mittel, wo Salz nicht erlaubt oder nicht sinnvoll ist; auftauende Mittel nur dort, wo sie zulässig sind – Salz schädigt Bäume, Beete und Fugen.
- Nachräumen. Bei anhaltendem Schneefall mehrfach am Tag, nicht einmal morgens und dann nicht mehr.
- Dokumentation. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Mittel protokolliert. Dieses Protokoll ist im Streitfall Ihr Nachweis.
- Abfahrt der Schneemassen bei starken Ereignissen, wenn auf der Fläche kein Platz mehr ist.
Am Ende der Saison räumen wir das Streugut ab und reinigen die Flächen – auf Wunsch gleich zusammen mit dem ersten Frühjahrsschnitt.
Für wen sich ein Winterdienstvertrag rechnet
Am klarsten für Gewerbe und Wohnungsverwaltungen: Dort geht es um Haftung, um Öffnungszeiten und darum, dass Mitarbeiter und Kunden sicher aufs Grundstück kommen. Für Eigentümergemeinschaften ist es meist die praktikabelste Lösung, weil sonst der Turnus unter den Parteien organisiert und überwacht werden müsste.
Für private Eigentümer lohnt es sich vor allem dann, wenn das Haus vermietet ist, wenn längere Abwesenheiten vorkommen oder wenn die Fläche für Handarbeit zu groß ist. Der Preis richtet sich nach Flächengröße, Zuschnitt, Zahl der Zugänge, gefordertem Zeitfenster und danach, ob Schneeabfuhr eingeschlossen sein soll. Verträge schließen wir saisonweise ab und binden Sie nicht über die Saison hinaus.
Wichtig für die Planung: Verträge sollten vor Wintereinbruch stehen. Wer im ersten Frost anruft, konkurriert mit allen anderen, die dasselbe tun.
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn jemand auf Glatteis stürzt?
Wie schnell wird nach Schneefall geräumt?
Bieten Sie den Winterdienst auch für Privatkunden an?
Ab wann und bis wann läuft die Winterdienstsaison?
Was passiert, wenn es nachts schneit?
Warum verwenden Sie nicht überall Streusalz?
Einblicke in unsere Arbeit
Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen
Winterdienst direkt vor Ort
Wir sind in der ganzen Hauptstadtregion für Sie da – Winterdienst u. a. in: Kleinmachnow · Potsdam · Werder · Falkensee · Hohen Neuendorf · Dallgow-Döberitz · Schwielowsee · Berlin · Teltow · Michendorf · Wilhelmshorst · Nauen · Brandenburg an der Havel · Berlin-Lichterfelde · Wandlitz · Bad Saarow · Berlin-Kladow · Berlin-Gatow · Berlin-Westend · Berlin-Eichkamp · Berlin-Konradshöhe · Berlin-Waidmannslust · Berlin-Hermsdorf · Berlin-Frohnau · alle Einsatzgebiete ›
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