📍 Sitz Werder · Einsatz in Berlin, Potsdam & Havelland 🕒 24/7 telefonisch erreichbar 🌪️ Notfall Baum: 0156 78374913
Leistung

Winterdienst – Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt.

Räumen und Streuen für Gewerbeobjekte, Wohnanlagen und Privatgrundstücke in Berlin, Potsdam, Werder und dem Havelland.

In Berlin liegt die Räum- und Streupflicht für den Gehweg beim Anlieger, nicht bei der BSR: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Streusalz ist auf Berliner Gehwegen grundsätzlich untersagt; geräumt und mit abstumpfenden Mitteln gestreut wird stattdessen. Die GBSD GmbH übernimmt diese Pflicht vertraglich für Gewerbe, WEG und Privat und protokolliert jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel – im Streitfall ist dieses Protokoll der Nachweis. Die Saison läuft von November bis März; der Vertrag sollte vor dem ersten Frost stehen. Wichtig: Wer die Pflicht über Mietvertrag oder Hausordnung weitergibt, bleibt zur Kontrolle verpflichtet.

Wege und Zufahrten einer Wohnanlage – Flächen, die wir im Winter räumen und streuen
Symbolbild – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierung

Sobald es glatt wird, haftet der Eigentümer – für Stürze auf ungeräumten Wegen kann es schnell teuer und unangenehm werden. Unser Winterdienst nimmt Ihnen diese Sorge ab: Wir räumen und streuen zuverlässig nach Wetterlage, dokumentieren jeden Einsatz und übernehmen so Ihre Verkehrssicherungspflicht – für Gewerbe, Hausverwaltungen, WEG und Privatkunden.

Kurz und konkret

Räum- und Streupflicht in Zahlen

  • In Berlin liegt die Räum- und Streupflicht für den Gehweg beim Anlieger, nicht bei der BSR: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr.
  • Auf Berliner Gehwegen ist Streusalz grundsätzlich untersagt; geräumt und mit abstumpfenden Mitteln gestreut wird stattdessen.
  • Bei anhaltendem Schneefall genügt ein Durchgang am Morgen nicht – es muss wiederholt geräumt werden.
  • Wer die Pflicht über Mietvertrag oder Hausordnung weitergibt, bleibt zur Kontrolle verpflichtet.
  • Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel protokolliert. Im Streitfall ist dieses Protokoll der Nachweis.
  • Die Saison läuft üblicherweise von November bis März; der Vertrag sollte vor dem ersten Frost stehen.

Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Zeitpunkt und Streumittel, damit Sie Ihre Räumpflicht nachweisen können.

Unser Ablauf

So läuft Ihr Winterdienst

1

Objektbegehung

Wir schauen uns Ihre Flächen an, legen Räum- und Streubereiche fest und klären Prioritäten und Zeiten.

2

Rahmenvertrag

Sie erhalten einen klaren Vertrag für die Wintersaison – mit festem Leistungsumfang und fairen Konditionen.

3

Einsatz & Dokumentation

Wir sind bei Schnee und Glätte zur Stelle, räumen und streuen fristgerecht und dokumentieren jeden Einsatz nachvollziehbar.

Unser Winterdienst umfasst

  • Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten & Parkplätzen
  • Streuen mit abstumpfenden & auftauenden Mitteln
  • Rechtssichere Dokumentation aller Einsätze
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht
  • Rahmenverträge für die gesamte Wintersaison
  • Bereitschaft & Einsatz nach Wetterlage
  • Für Gewerbe, Hausverwaltungen, WEG & Privat
  • Erreichbarkeit rund um die Uhr
Gut zu wissen

Warum den Winterdienst abgeben?

  • Sie erfüllen Ihre gesetzliche Räum- und Streupflicht – ohne selbst früh raus zu müssen
  • Die Dokumentation schützt Sie im Streitfall (z. B. bei Sturzunfällen)
  • Feste Kosten über die Saison – gut planbar
  • Auch kurzfristig und bei Nachtfrost sind wir zur Stelle
  • Ideal für Vermieter, Verwaltungen und Betriebe mit Publikumsverkehr

Passt dazu: Gewerbliche Außenanlagen · Gartenpflege · Baumkontrolle & Verkehrssicherung

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Anlieger – auch wenn Sie nicht da sind

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt in aller Regel nicht bei der Stadt, sondern beim Anlieger. Eigentümer geben sie über den Mietvertrag oder die Hausordnung häufig weiter, verantwortlich bleiben sie trotzdem: Wer überträgt, muss auch kontrollieren, ob geräumt wird. Urlaub, Krankheit oder eine Dienstreise entbinden davon nicht.

Die Details regeln die Kommunen unterschiedlich, aber das Grundmuster ist überall gleich: An Werktagen muss ab dem frühen Morgen geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen etwas später, und bei anhaltendem Schneefall muss wiederholt geräumt werden. In Berlin ist zusätzlich der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich untersagt; dort wird mit abstumpfenden Mitteln gearbeitet. Für Ihr Objekt schauen wir die konkrete Satzung nach und schreiben die Anforderungen in den Vertrag.

Kommt es zu einem Sturz, ist die Beweislage entscheidend. Wer nicht belegen kann, dass geräumt wurde, steht schlecht da – selbst wenn tatsächlich geräumt wurde.

Was unser Winterdienst leistet

  • Kontrollfahrt und Bereitschaft. Wir beobachten die Wetterlage und rücken aus, bevor der Berufsverkehr einsetzt – ohne dass Sie anrufen müssen.
  • Räumen. Gehwege, Zufahrten, Stellplätze, Hauseingänge und Fluchtwege, je nach Fläche maschinell oder von Hand.
  • Streuen. Abstumpfende Mittel, wo Salz nicht erlaubt oder nicht sinnvoll ist; auftauende Mittel nur dort, wo sie zulässig sind – Salz schädigt Bäume, Beete und Fugen.
  • Nachräumen. Bei anhaltendem Schneefall mehrfach am Tag, nicht einmal morgens und dann nicht mehr.
  • Dokumentation. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Mittel protokolliert. Dieses Protokoll ist im Streitfall Ihr Nachweis.
  • Abfahrt der Schneemassen bei starken Ereignissen, wenn auf der Fläche kein Platz mehr ist.

Am Ende der Saison räumen wir das Streugut ab und reinigen die Flächen – auf Wunsch gleich zusammen mit dem ersten Frühjahrsschnitt.

Für wen sich ein Winterdienstvertrag rechnet

Am klarsten für Gewerbe und Wohnungsverwaltungen: Dort geht es um Haftung, um Öffnungszeiten und darum, dass Mitarbeiter und Kunden sicher aufs Grundstück kommen. Für Eigentümergemeinschaften ist es meist die praktikabelste Lösung, weil sonst der Turnus unter den Parteien organisiert und überwacht werden müsste.

Für private Eigentümer lohnt es sich vor allem dann, wenn das Haus vermietet ist, wenn längere Abwesenheiten vorkommen oder wenn die Fläche für Handarbeit zu groß ist. Der Preis richtet sich nach Flächengröße, Zuschnitt, Zahl der Zugänge, gefordertem Zeitfenster und danach, ob Schneeabfuhr eingeschlossen sein soll. Verträge schließen wir saisonweise ab und binden Sie nicht über die Saison hinaus.

Wichtig für die Planung: Verträge sollten vor Wintereinbruch stehen. Wer im ersten Frost anruft, konkurriert mit allen anderen, die dasselbe tun.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn jemand auf Glatteis stürzt?
Grundsätzlich der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung – die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese Pflicht können Sie per Vertrag an uns übertragen. Wir räumen, streuen und dokumentieren, sodass Sie im Ernstfall abgesichert sind.
Wie schnell wird nach Schneefall geräumt?
Wir richten uns nach den gesetzlichen bzw. ortsüblichen Zeiten (in der Regel werktags ab morgens, bei Bedarf mehrfach täglich). Prioritäten und Einsatzzeiten legen wir vorab gemeinsam fest.
Bieten Sie den Winterdienst auch für Privatkunden an?
Ja. Neben Gewerbe, WEG und Hausverwaltungen übernehmen wir auch für Privateigentümer die Räum- und Streupflicht – gerade praktisch für Berufstätige und Vermieter.
Ab wann und bis wann läuft die Winterdienstsaison?
Üblich ist der Zeitraum von November bis März, je nach Vertrag mit Bereitschaft auch in den Randmonaten. Wir richten uns nach der Wetterlage und nicht starr nach dem Kalender – ein früher Frost im Oktober oder ein Rückschlag Ende März werden mit abgedeckt, wenn das so vereinbart ist.
Was passiert, wenn es nachts schneit?
Dann sind wir vor dem morgendlichen Zeitfenster auf der Fläche. Unsere Disposition richtet sich nach der Wettervorhersage, sodass die Touren schon stehen, bevor der Schnee liegt. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrfach – die Räumpflicht endet nicht mit dem ersten Durchgang.
Warum verwenden Sie nicht überall Streusalz?
Weil es vielerorts verboten und fast immer schädlich ist. In Berlin ist Salz auf Gehwegen grundsätzlich untersagt, und auch dort, wo es erlaubt wäre, greift es Bäume, Beetpflanzen, Pflasterfugen und Betonkanten an. Wir arbeiten deshalb überwiegend mit abstumpfenden Mitteln und setzen auftauende Mittel gezielt dort ein, wo sie zulässig und wirklich nötig sind – etwa bei Blitzeis auf einer Rampe.
Impressionen

Einblicke in unsere Arbeit

Winterdienst von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Winterdienst von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Winterdienst von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Winterdienst von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Winterdienst von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild)

Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen

In Ihrer Region

Winterdienst direkt vor Ort

Wir sind in der ganzen Hauptstadtregion für Sie da – Winterdienst u. a. in: Kleinmachnow · Potsdam · Werder · Falkensee · Hohen Neuendorf · Dallgow-Döberitz · Schwielowsee · Berlin · Teltow · Michendorf · Wilhelmshorst · Nauen · Brandenburg an der Havel · Berlin-Lichterfelde · Wandlitz · Bad Saarow · Berlin-Kladow · Berlin-Gatow · Berlin-Westend · Berlin-Eichkamp · Berlin-Konradshöhe · Berlin-Waidmannslust · Berlin-Hermsdorf · Berlin-Frohnau · alle Einsatzgebiete ›

Nächster Schritt

Sicher durch den Winter – sichern Sie sich Ihren Platz

Beratung und Vor-Ort-Termin sind im Umkreis von 50 km kostenfrei und unverbindlich.