Unsere Qualifikation – belegt, nicht behauptet.
Wir setzen auf das, was wirklich zählt: dokumentierte, prüfbare Qualifikation. Hier sehen Sie, was hinter unserem Anspruch steht.
Die GBSD GmbH ist eingetragener Meisterbetrieb im Garten- und Landschaftsbau und anerkannter Ausbildungsbetrieb. Die Baumpflege-Spezialisten sind als European Treeworker (ETW) und in Seilklettertechnik (SKT-A/B) zertifiziert, für Hubarbeitsbühnen liegt die IPAF-Zertifizierung vor. Für Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht besteht FLL-Sachverstand – die Berichte sind damit gegenüber Versicherungen und Gerichten verwendbar. Alle vier Qualifikationen sind prüfbar und werden auf Nachfrage belegt.
Im GaLaBau bewerben sich viele Betriebe mit „Erfahrung" und „Leidenschaft" – beides nicht messbar, beides nicht versicherbar. Wir setzen daneben auf das, was wirklich zählt: dokumentierte, prüfbare Qualifikation.
Meisterbetrieb GaLaBau
Die GBSD GmbH ist eingetragener Meisterbetrieb im Garten- und Landschaftsbau. Das bedeutet: Ein qualifizierter Meister verantwortet die fachliche Arbeit, die Ausbildung und die Qualitätssicherung. Voraussetzung u. a. für die Eintragung in die Handwerksrolle, für die Ausbildung von Nachwuchs und für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Zertifizierte Baumpfleger (ETW/SKT)
Unsere Baumpflege-Spezialisten sind als European Treeworker (ETW) und in Seilklettertechnik (SKT-A/B) zertifiziert. Beide Qualifikationen sind in Europa die anerkannten Standards für sichere Arbeit am Baum – und Voraussetzung für anspruchsvolle Einsätze in Höhe und in beengten Lagen.
FLL-Sachverstand (Baumpflege & Verkehrssicherung)
Wir verfügen über FLL-Sachverstand zur Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht. Das heißt konkret: Wir können nicht nur schneiden und fällen – wir können beurteilen, dokumentieren und gutachterlich Stellung nehmen. Für Sie als Eigentümer oder Verwalter relevant, weil unsere Berichte vor Versicherungen und Gerichten Bestand haben.
IPAF-Zertifizierung (Hubarbeitsbühnen)
Unsere Mitarbeiter sind IPAF-zertifiziert – das ist die internationale Norm für die sichere Bedienung mobiler Hubarbeitsbühnen. Wichtig dort, wo wir mit Bühne und nicht mit Seil arbeiten, etwa an Alleen, in Innenstädten oder an Wohnanlagen.
Anerkannter Ausbildungsbetrieb
Wir sind anerkannter Ausbildungsbetrieb und bilden eigene Gärtnerinnen und Gärtner aus – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau. Damit übernehmen wir Verantwortung für den Nachwuchs der Branche – und sichern uns gleichzeitig langfristig gut ausgebildete Mitarbeitende. Wer bei uns lernt, lernt es richtig.
Wer die Nachweise vergibt – und was sie verlangen
Zertifikate sind nur so viel wert, wie die Prüfung dahinter verlangt. Deshalb hier nicht nur, was wir haben, sondern wer es vergibt und was dafür nachgewiesen werden muss.
| Meister im Garten- und Landschaftsbau | Handwerkskammer | Meisterprüfung in vier Teilen: fachpraktisch, fachtheoretisch, wirtschaftlich-rechtlich und berufs- und arbeitspädagogisch. Eintragung in die Handwerksrolle. |
| European Treeworker (ETW) | European Arboricultural Council (EAC) | Theoretische und praktische Prüfung an Baum und Seil. Europaweit anerkannter Nachweis für die fachgerechte Arbeit am lebenden Baum. |
| Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B | Nach DGUV-Regelwerk (Baumarbeiten mit Seilklettertechnik) | SKT-A ist der Aufstieg und das Arbeiten im Seil, SKT-B die Rettung eines Verunfallten aus dem Baum. Ohne SKT-B darf niemand allein im Baum arbeiten. Die Berufsgenossenschaft verlangt regelmäßige Unterweisung und Rettungsübung. |
| FLL-Sachverstand Baumkontrolle | Maßstab der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) | Die FLL-Baumkontrollrichtlinie ist der fachliche Maßstab, an dem Gerichte und Versicherungen die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB messen. |
| IPAF (PAL Card) | International Powered Access Federation | Bedienerschulung für mobile Hubarbeitsbühnen mit Theorie- und Praxisprüfung. Die PAL Card ist fünf Jahre gültig und wird international anerkannt. |
| Anerkannter Ausbildungsbetrieb | Zuständige Stelle (Kammer) | Setzt persönliche und fachliche Eignung voraus, dazu einen Ausbilder mit nachgewiesener Ausbildereignung. Ausgebildet wird zum Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau. |
Warum im GaLaBau überhaupt jemand ohne Meister arbeiten darf
Ein Punkt, den viele Auftraggeber nicht kennen: Der Garten- und Landschaftsbau ist ein zulassungsfreies Handwerk. Seit der Reform der Handwerksordnung darf hier jeder einen Betrieb anmelden – ohne Meisterprüfung, ohne Gesellenbrief, ohne fachlichen Nachweis. Das unterscheidet die Branche vom Elektro- oder Sanitärhandwerk, wo der Meister Pflicht ist.
Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Ein Gewerbeschein sagt über die fachliche Eignung nichts aus. Zweitens: Wo ein Betrieb freiwillig einen Meister beschäftigt, ausbildet und seine Leute zertifizieren lässt, ist das eine Entscheidung gegen den einfacheren Weg – und der einzige Teil einer Betriebsvorstellung, den Sie tatsächlich nachprüfen können.
Warum Qualifikation im Schadensfall zählt
Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume steht in keinem eigenen Gesetz; sie wird aus § 823 BGB und gefestigter Rechtsprechung abgeleitet. Der Maßstab, an dem Gerichte und Versicherungen sie messen, ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Eine Kontrolle, die diesem Maßstab nicht genügt, ist im Streitfall so gut wie keine.
Entscheidend ist dabei nicht nur, dass kontrolliert wurde, sondern von wem. Ein Kontrollbericht ohne nachweisbare Sachkunde des Erstellers trägt vor der Versicherung nicht. Und die Pflicht bleibt beim Eigentümer: Wer sie vergibt, haftet weiter für die sorgfältige Auswahl des Betriebs. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Verkehrssicherungspflicht für Bäume.
Was das auf der Baustelle bedeutet
Qualifikation ist kein Papier im Ordner, sie entscheidet über das Vorgehen. Ein Baum in einem Innenhof, an den keine Maschine herankommt, wird in Seilklettertechnik abgetragen statt gefällt – das setzt SKT-A und einen zweiten Mann mit SKT-B am Boden voraus. Eine Allee an der Straße wird mit der Hubarbeitsbühne gearbeitet, was die IPAF-Berechtigung und eine verkehrsrechtliche Anordnung verlangt. Und ob ein Baum überhaupt gefällt werden muss oder mit einer Kronensicherung erhalten bleiben kann, ist eine Beurteilung – dafür braucht es den FLL-Maßstab, nicht die Säge.
Das gilt genauso außerhalb der Baumpflege: Ob eine Terrasse nach zwei Wintern noch eben liegt, entscheidet sich beim lagenweisen Verdichten des Unterbaus, nicht beim Belag. Solche Entscheidungen trifft ein Meisterbetrieb anders als ein angelernter Trupp – und sie werden erst Jahre später sichtbar.
Häufige Fragen zur Qualifikation
Ist ein Meisterbetrieb im Garten- und Landschaftsbau gesetzlich vorgeschrieben?
Was ist der Unterschied zwischen SKT-A und SKT-B?
Wann brauche ich einen Betrieb mit FLL-Sachverstand?
Warum ist Seilklettertechnik oft besser als die Hubarbeitsbühne?
Kann ich mir die Nachweise zeigen lassen?
Was passiert, wenn ein nicht qualifizierter Betrieb einen Schaden verursacht?
Einblicke in unsere Arbeit
Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen
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