📍 Sitz Werder · Einsatz in Berlin, Potsdam & Havelland 🕒 24/7 telefonisch erreichbar 🌪️ Notfall Baum: 0156 78374913
Qualifikation

Unsere Qualifikation – belegt, nicht behauptet.

Wir setzen auf das, was wirklich zählt: dokumentierte, prüfbare Qualifikation. Hier sehen Sie, was hinter unserem Anspruch steht.

Die GBSD GmbH ist eingetragener Meisterbetrieb im Garten- und Landschaftsbau und anerkannter Ausbildungsbetrieb. Die Baumpflege-Spezialisten sind als European Treeworker (ETW) und in Seilklettertechnik (SKT-A/B) zertifiziert, für Hubarbeitsbühnen liegt die IPAF-Zertifizierung vor. Für Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht besteht FLL-Sachverstand – die Berichte sind damit gegenüber Versicherungen und Gerichten verwendbar. Alle vier Qualifikationen sind prüfbar und werden auf Nachfrage belegt.

Im GaLaBau bewerben sich viele Betriebe mit „Erfahrung" und „Leidenschaft" – beides nicht messbar, beides nicht versicherbar. Wir setzen daneben auf das, was wirklich zählt: dokumentierte, prüfbare Qualifikation.

Meisterbetrieb GaLaBau

Die GBSD GmbH ist eingetragener Meisterbetrieb im Garten- und Landschaftsbau. Das bedeutet: Ein qualifizierter Meister verantwortet die fachliche Arbeit, die Ausbildung und die Qualitätssicherung. Voraussetzung u. a. für die Eintragung in die Handwerksrolle, für die Ausbildung von Nachwuchs und für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Zertifizierte Baumpfleger (ETW/SKT)

Unsere Baumpflege-Spezialisten sind als European Treeworker (ETW) und in Seilklettertechnik (SKT-A/B) zertifiziert. Beide Qualifikationen sind in Europa die anerkannten Standards für sichere Arbeit am Baum – und Voraussetzung für anspruchsvolle Einsätze in Höhe und in beengten Lagen.

FLL-Sachverstand (Baumpflege & Verkehrssicherung)

Wir verfügen über FLL-Sachverstand zur Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht. Das heißt konkret: Wir können nicht nur schneiden und fällen – wir können beurteilen, dokumentieren und gutachterlich Stellung nehmen. Für Sie als Eigentümer oder Verwalter relevant, weil unsere Berichte vor Versicherungen und Gerichten Bestand haben.

IPAF-Zertifizierung (Hubarbeitsbühnen)

Unsere Mitarbeiter sind IPAF-zertifiziert – das ist die internationale Norm für die sichere Bedienung mobiler Hubarbeitsbühnen. Wichtig dort, wo wir mit Bühne und nicht mit Seil arbeiten, etwa an Alleen, in Innenstädten oder an Wohnanlagen.

Anerkannter Ausbildungsbetrieb

Wir sind anerkannter Ausbildungsbetrieb und bilden eigene Gärtnerinnen und Gärtner aus – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau. Damit übernehmen wir Verantwortung für den Nachwuchs der Branche – und sichern uns gleichzeitig langfristig gut ausgebildete Mitarbeitende. Wer bei uns lernt, lernt es richtig.

Nachweise im Einzelnen

Wer die Nachweise vergibt – und was sie verlangen

Zertifikate sind nur so viel wert, wie die Prüfung dahinter verlangt. Deshalb hier nicht nur, was wir haben, sondern wer es vergibt und was dafür nachgewiesen werden muss.

Meister im Garten- und LandschaftsbauHandwerkskammerMeisterprüfung in vier Teilen: fachpraktisch, fachtheoretisch, wirtschaftlich-rechtlich und berufs- und arbeitspädagogisch. Eintragung in die Handwerksrolle.
European Treeworker (ETW)European Arboricultural Council (EAC)Theoretische und praktische Prüfung an Baum und Seil. Europaweit anerkannter Nachweis für die fachgerechte Arbeit am lebenden Baum.
Seilklettertechnik SKT-A und SKT-BNach DGUV-Regelwerk (Baumarbeiten mit Seilklettertechnik)SKT-A ist der Aufstieg und das Arbeiten im Seil, SKT-B die Rettung eines Verunfallten aus dem Baum. Ohne SKT-B darf niemand allein im Baum arbeiten. Die Berufsgenossenschaft verlangt regelmäßige Unterweisung und Rettungsübung.
FLL-Sachverstand BaumkontrolleMaßstab der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)Die FLL-Baumkontrollrichtlinie ist der fachliche Maßstab, an dem Gerichte und Versicherungen die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB messen.
IPAF (PAL Card)International Powered Access FederationBedienerschulung für mobile Hubarbeitsbühnen mit Theorie- und Praxisprüfung. Die PAL Card ist fünf Jahre gültig und wird international anerkannt.
Anerkannter AusbildungsbetriebZuständige Stelle (Kammer)Setzt persönliche und fachliche Eignung voraus, dazu einen Ausbilder mit nachgewiesener Ausbildereignung. Ausgebildet wird zum Gärtner, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.

Warum im GaLaBau überhaupt jemand ohne Meister arbeiten darf

Ein Punkt, den viele Auftraggeber nicht kennen: Der Garten- und Landschaftsbau ist ein zulassungsfreies Handwerk. Seit der Reform der Handwerksordnung darf hier jeder einen Betrieb anmelden – ohne Meisterprüfung, ohne Gesellenbrief, ohne fachlichen Nachweis. Das unterscheidet die Branche vom Elektro- oder Sanitärhandwerk, wo der Meister Pflicht ist.

Für Sie heißt das zweierlei. Erstens: Ein Gewerbeschein sagt über die fachliche Eignung nichts aus. Zweitens: Wo ein Betrieb freiwillig einen Meister beschäftigt, ausbildet und seine Leute zertifizieren lässt, ist das eine Entscheidung gegen den einfacheren Weg – und der einzige Teil einer Betriebsvorstellung, den Sie tatsächlich nachprüfen können.

Warum Qualifikation im Schadensfall zählt

Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume steht in keinem eigenen Gesetz; sie wird aus § 823 BGB und gefestigter Rechtsprechung abgeleitet. Der Maßstab, an dem Gerichte und Versicherungen sie messen, ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Eine Kontrolle, die diesem Maßstab nicht genügt, ist im Streitfall so gut wie keine.

Entscheidend ist dabei nicht nur, dass kontrolliert wurde, sondern von wem. Ein Kontrollbericht ohne nachweisbare Sachkunde des Erstellers trägt vor der Versicherung nicht. Und die Pflicht bleibt beim Eigentümer: Wer sie vergibt, haftet weiter für die sorgfältige Auswahl des Betriebs. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Verkehrssicherungspflicht für Bäume.

Was das auf der Baustelle bedeutet

Qualifikation ist kein Papier im Ordner, sie entscheidet über das Vorgehen. Ein Baum in einem Innenhof, an den keine Maschine herankommt, wird in Seilklettertechnik abgetragen statt gefällt – das setzt SKT-A und einen zweiten Mann mit SKT-B am Boden voraus. Eine Allee an der Straße wird mit der Hubarbeitsbühne gearbeitet, was die IPAF-Berechtigung und eine verkehrsrechtliche Anordnung verlangt. Und ob ein Baum überhaupt gefällt werden muss oder mit einer Kronensicherung erhalten bleiben kann, ist eine Beurteilung – dafür braucht es den FLL-Maßstab, nicht die Säge.

Das gilt genauso außerhalb der Baumpflege: Ob eine Terrasse nach zwei Wintern noch eben liegt, entscheidet sich beim lagenweisen Verdichten des Unterbaus, nicht beim Belag. Solche Entscheidungen trifft ein Meisterbetrieb anders als ein angelernter Trupp – und sie werden erst Jahre später sichtbar.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Qualifikation

Ist ein Meisterbetrieb im Garten- und Landschaftsbau gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Der Garten- und Landschaftsbau ist seit der Handwerksrechtsreform ein zulassungsfreies Handwerk – jeder darf einen Betrieb gründen, ohne Meisterprüfung. Genau deshalb sagt der Meistertitel hier etwas aus: Er ist nicht die Eintrittskarte, sondern eine freiwillige Entscheidung. Er ist zugleich Voraussetzung dafür, selbst ausbilden zu dürfen.
Was ist der Unterschied zwischen SKT-A und SKT-B?
SKT-A ist der Aufstieg und das Arbeiten im Seil, SKT-B die Rettung eines Verunfallten aus der Krone. Beides gehört zusammen: Wer im Baum arbeitet, braucht am Boden jemanden, der ihn im Notfall herunterholen kann. Ein Betrieb, der nur SKT-A vorweist, darf nicht im Baum klettern lassen.
Wann brauche ich einen Betrieb mit FLL-Sachverstand?
Immer dann, wenn nicht nur geschnitten, sondern beurteilt werden muss: bei der regelmäßigen Baumkontrolle, beim Gutachten, beim Streit mit Nachbarn oder Behörden und überall dort, wo eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Die FLL-Richtlinie ist der Maßstab, an dem im Schadensfall gemessen wird.
Warum ist Seilklettertechnik oft besser als die Hubarbeitsbühne?
Weil sie ohne Maschine auf der Fläche auskommt. Im Seil erreichen wir Bäume in Innenhöfen und hinter dem Haus, ohne Fahrspuren zu hinterlassen und ohne den Wurzelbereich zu verdichten – Bodenverdichtung ist eine der häufigsten Ursachen für den späteren Rückgang eines Altbaums. Wo die Bühne herankommt und die Krone groß ist, ist sie dagegen schneller und schonender für den Kletterer.
Kann ich mir die Nachweise zeigen lassen?
Ja, und Sie sollten es tun. Die Eintragung als Meisterbetrieb ist über die Handwerkskammer prüfbar, ETW- und SKT-Nachweise sowie die PAL Card werden auf Nachfrage vorgelegt. Ein Betrieb, der bei dieser Frage ausweicht, beantwortet sie damit auch.
Was passiert, wenn ein nicht qualifizierter Betrieb einen Schaden verursacht?
Dann steht der Auftraggeber mit im Risiko. Wer eine verkehrssicherungspflichtige Aufgabe vergibt, bleibt zur sorgfältigen Auswahl des Dienstleisters verpflichtet – die Pflicht aus § 823 BGB entfällt durch die Beauftragung nicht. Wer nachweislich einen fachlich ungeeigneten Betrieb beauftragt hat, kann sich im Schadensfall nicht auf dessen Fehler zurückziehen.
Impressionen

Einblicke in unsere Arbeit

Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild) Garten- und Landschaftsbau von GBSD in Berlin, Potsdam und dem Havelland (Symbolbild)

Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen

Nächster Schritt

Bereit für den ersten Schritt?

Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) zurück. Vor-Ort-Termin in Berlin, Potsdam, Werder und im Havelland kostenfrei und unverbindlich.