Baumkontrolle & Verkehrssicherungspflicht in Berlin.
Baumkontrolle in Berlin: geschützter Bestand ab 80 cm Stammumfang, oft ohne Maschinenzugang – Sichtkontrolle nach FLL, dokumentiert als Haftungsnachweis.
Baumkontrolle in Berlin ist die qualifizierte Inaugenscheinnahme nach FLL-Richtlinie – rundum um jeden Baum, mit Baumkataster und Einzeldokumentation als Nachweis der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Ausgeführt von der GBSD GmbH aus Werder (Havel) – ETW- und SKT-zertifizierte Baumpfleger mit FLL-Sachverstand, seit 1990 am Markt, rund 45 Minuten bis Berlin; der Vor-Ort-Termin ist kostenfrei. Für die meisten Bestände genügt eine jährliche Kontrolle; an Spielplätzen, Schulen und Parkplätzen wird häufiger kontrolliert. Alle Preise und Details zur Leistung.
In Berlin arbeiten wir vom beengten Hinterhof bis zur Villa im grünen Südwesten – oft mit erschwerter Zufahrt und wenig Platz für Maschinen. Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, ist verkehrssicherungspflichtig und muss sie regelmäßig prüfen lassen. In Berlin übernehmen wir diese Kontrolle nach anerkanntem FLL-Standard und dokumentieren den Zustand nachvollziehbar.
Was in Berlin gilt
- Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 130 cm Höhe; bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm ab 50 cm. Die Bezirke setzen sie mit eigenen Auflagen um.
- Vom 1. März bis 30. September sind Rodungen und starke Rückschnitte an Hecken und Gehölzen untersagt (§ 39 BNatSchG); schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
Was den Preis in Berlin beeinflusst
In den Urstromtal-Lagen entlang von Spree und Havel steht das Grundwasser deutlich höher als auf den Hochflächen von Teltow und Barnim. Der größte Kostentreiber ist der Zugang. In Innenstadtlagen kommt fast immer eine Sperrung von Gehweg oder Fahrbahn hinzu; die verkehrsrechtliche Anordnung dafür will rechtzeitig beantragt sein und ist ein eigener Posten im Angebot.
Die Preise selbst unterscheiden sich nicht nach Ort – was sich unterscheidet, ist der Aufwand, der dahintersteckt. Die vollständige Preisübersicht mit Positionen und Mengeneinheiten steht auf der Seite Baumkontrolle.
Baumkontrolle in Berlin: Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen
Berlin macht die Verkehrssicherungspflicht zur Daueraufgabe: In den dicht bebauten Bezirken stehen Bäume über Gehwegen, Stellplätzen und Spielflächen, und im Schadensfall wird nach der dokumentierten Regelkontrolle gefragt. Wir erfassen jeden Baum einzeln nach FLL – für Wohnungsunternehmen und Verwaltungen auch bestandsweise mit einheitlicher Dokumentation über mehrere Liegenschaften hinweg.
Wir prüfen und dokumentieren nach FLL-Richtlinie – als Grundlage für Ihre Rechtssicherheit und, wo nötig, für den Genehmigungsweg. Kurz zum Baumschutz vor Ort: Berlin hat eine ausdifferenzierte Baumschutzverordnung mit bezirksspezifischen Auflagen: Geschützt sind Laubbäume sowie die Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 1,3 m Höhe). Fällung und starker Rückschnitt sind genehmigungspflichtig beim zuständigen Bezirksamt. Die Lage am westlichen Stadtrand macht uns für die westlichen Bezirke besonders schnell erreichbar; der Vor-Ort-Termin im 50-km-Radius ist kostenfrei.
Berlin im Detail: zwölf Bezirke, drei Landschaften, eine Baumschutzverordnung
Berlin ist gärtnerisch keine Einheit. Die Stadt liegt auf zwei Hochflächen – Teltow im Süden, Barnim im Norden – und dazwischen im Urstromtal, in dem Spree und Havel fließen. Auf den Hochflächen steht Geschiebemergel über Sanden, im Urstromtal Talsand mit hohem Grundwasserstand. Zwischen einem Grundstück in Zehlendorf und einem in Treptow liegen deshalb bautechnisch Welten.
Konstant ist dagegen der rechtliche Rahmen: Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Laubbäume und die Waldkiefer ab 80 cm Stammumfang, macht auch starken Kronenrückschnitt und Eingriffe im Wurzelbereich genehmigungspflichtig und ahndet Verstöße mit Bußgeldern bis 50.000 Euro. Zuständig ist jeweils das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks – wir übernehmen den Antrag dort, wo Ihr Grundstück liegt.
Verkehrssicherungspflicht in Berlin: das gilt
Verkehrssicherungspflichtig ist der Eigentümer – ob Kommune, Verwaltung, Eigentümergemeinschaft oder Privatperson in Berlin. Kommt es durch einen nicht kontrollierten Baum zu einem Schaden, haftet der Eigentümer.
Mit einer dokumentierten Regelkontrolle (Sichtkontrolle nach FLL) sind Sie abgesichert. An stark frequentierten Stellen – Wegen, Spielplätzen, Parkplätzen – wird häufiger kontrolliert.
Ein Überblick über alle Orte steht in unseren Einsatzgebieten.
So läuft Ihr Projekt in Berlin ab
Sichtkontrolle nach FLL in Berlin
Wir begutachten jeden Baum systematisch vom Boden aus – Krone, Stamm, Wurzelbereich – auf Schäden, Pilze und Auffälligkeiten.
Bewertung & Dokumentation
Zustand, Verkehrssicherheit und empfohlene Maßnahmen werden dokumentiert – auf Wunsch inkl. Baumkataster.
Maßnahmen & Wiederholung
Bei Bedarf folgen Pflege, Kronensicherung oder Fällung. Wir legen sinnvolle Kontrollintervalle fest.
Warum GBSD für Baumkontrolle in Berlin
FLL-Sachverstand
Kontrolle nach anerkanntem Standard – rechtssicher für Eigentümer in Berlin.
Baumkataster
Digitale Dokumentation Ihres Baumbestands – Ihr Schutz im Schadensfall.
Für jeden Eigentümer
Kommunen, Verwaltungen, WEG, Gewerbe und Privat in Berlin.
Alles aus einer Hand
Kontrolle, Pflege und – falls nötig – Fällung ohne Schnittstellen.
Häufige Fragen · Baumkontrolle Berlin
Wie schnell sind Sie für Baumkontrolle in Berlin vor Ort?
Wie oft muss ein Baum in Berlin kontrolliert werden?
Wer ist in Berlin verkehrssicherungspflichtig?
Was kostet eine Baumkontrolle in Berlin?
Arbeiten Sie in ganz Berlin oder nur im Westen?
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Einblicke in unsere Arbeit
Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen
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Beschreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden. Der Vor-Ort-Termin in Berlin kostet Sie nichts.