Beim Zaun ist die Technik der einfache Teil. Schwierig wird es beim Recht — und zwar aus einem Grund, den viele überrascht: Einfriedungen sind Ländersache. Es gibt keine bundesweite Regel zur zulässigen Höhe. Was in Brandenburg gilt, gilt in Berlin nicht zwangsläufig, und obendrein können örtliche Satzungen und Bebauungspläne eigene Vorgaben machen.
Die vier Fragen, die vor dem Bau geklärt sein müssen
- Wo verläuft die Grenze wirklich? Nicht dort, wo der alte Zaun steht — der ist über die Jahre oft gewandert. Sind die Grenzpunkte nicht auffindbar, sollte vor dem Bau ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur einmessen. Das kostet, aber weniger als ein Rückbau.
- Wie hoch darf er sein? Das regeln Landesrecht und örtliche Satzung. An der Grenze sind vielerorts rund 1,80 m üblich; verlassen Sie sich nicht darauf, sondern fragen Sie beim Bauamt nach.
- Auf der Grenze oder daneben? Ein Zaun auf der Grenze ist eine gemeinsame Sache und braucht die Zustimmung des Nachbarn. Ein Zaun vollständig auf dem eigenen Grundstück gehört Ihnen allein — dann müssen aber auch Fundament und Überstand innerhalb der Grenze bleiben.
- Wer zahlt? Bei einer gemeinsamen Einfriedung auf der Grenze in der Regel beide. Baut jemand allein auf seinem Grund, zahlt er allein. Klären Sie das schriftlich, bevor gebaut wird.
Hecken sind rechtlich Zäune
Auch eine Hecke ist eine Einfriedung. Für sie gelten Grenzabstände, die sich nach der Wuchshöhe richten — je höher, desto weiter weg. Und es kommt eine zweite Regel dazu: Vom 1. März bis 30. September sind Roden und starker Rückschnitt nach § 39 BNatSchG untersagt. Mehr dazu im Beitrag zum Heckenschnitt im Sommer.
Was technisch zählt
Tragende Pfosten werden frostfrei gegründet; in Berlin und Brandenburg reicht das Punktfundament rund 80 cm tief. Wer flacher gründet, hat nach dem ersten strengen Winter einen schiefen Zaun — der Frost hebt das Fundament an, und es kommt nicht von allein zurück.
Holzpfosten gehören in Pfostenträger über die Betonoberkante, nie direkt einbetoniert. Direkt eingegossenes Holz steht dauerhaft im Wasser und fault von unten — der Zaun sieht oben noch tadellos aus und kippt trotzdem.
Ein gerader Zaun von 30 bis 50 Metern steht in der Regel in zwei bis drei Arbeitstagen. Die Fundamente brauchen davor ihre Zeit; das lässt sich nicht beschleunigen.
Was es kostet
Als Orientierung, netto: Die Montage von Pfosten und Feldern liegt bei ab ca. 40 € je laufendem Meter, ein Zaunfeld ab ca. 425 € je Stück, Pfosten mit Anschlussteilen ab ca. 150 €. Ein Drehflügeltor beginnt bei ca. 485 €, ein Schiebetor bei ca. 4.950 € — das ist der Posten, der ein Zaunprojekt preislich kippt. Die vollständige Übersicht steht auf der Seite zu Zaun und Sichtschutz.
Zaun, Hecke oder beides
Ein Zaun wirkt sofort und braucht kaum Pflege. Eine Hecke braucht Jahre und zweimal im Jahr Schnitt, ist dafür lebendig, dämpft Schall und bietet Vögeln Deckung. Die häufigste Lösung in der Praxis ist die Kombination: ein niedriger Zaun als dauerhafte Grenzmarkierung, dahinter die Hecke als Sichtschutz. Dann steht die Grenze fest, auch wenn die Pflanzen einmal ausfallen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch darf mein Zaun an der Grenze sein?
Das regelt das Nachbarrecht des Bundeslandes, dazu kommen örtliche Satzungen und Bebauungspläne. An der Grenze sind vielerorts rund 1,80 m üblich, aber das ist kein bundesweiter Wert. Fragen Sie vor dem Bau beim Bauamt nach — eine Auskunft ist kostenlos, ein Rückbau nicht.
Braucht mein Nachbar dem Zaun zuzustimmen?
Wenn der Zaun auf der Grenze steht: ja, dann ist es eine gemeinsame Einfriedung. Steht er vollständig auf Ihrem Grundstück, entscheiden Sie allein — dann müssen aber auch Fundament und Überstand innerhalb Ihrer Grenze bleiben.
Wie tief muss das Fundament sein?
Frostfrei, in Berlin und Brandenburg also rund 80 cm. Wer flacher gründet, bekommt nach dem ersten strengen Winter einen schiefen Zaun — der Frost hebt das Fundament an, und es senkt sich nicht von allein zurück.
Darf ich Holzpfosten einbetonieren?
Technisch möglich, fachlich falsch. Direkt eingegossenes Holz steht dauerhaft im Wasser und fault von unten. Richtig ist ein Pfostenträger, der das Holz über die Betonoberkante hebt — der Zaun hält damit ein Vielfaches länger.
Gelten für Hecken dieselben Regeln wie für Zäune?
Weitgehend ja, denn auch eine Hecke ist eine Einfriedung. Es gelten Grenzabstände, die sich nach der Wuchshöhe richten. Zusätzlich greift vom 1. März bis 30. September das Verbot von Rodung und starkem Rückschnitt nach § 39 BNatSchG.
Dach ansehen lassen
Wir kommen vorbei, sichten die Situation und sagen Ihnen ehrlich, was auf Ihrem Dach möglich ist: 03327 7407716 oder über unser Kontaktformular.
Quellen: Nachbarrechtsgesetze der Länder (Einfriedungen und Grenzabstände sind Landesrecht), § 39 BNatSchG für die Schonzeit bei Hecken. Preisangaben netto und als Orientierung.