Garten- und Baumpflege in Wustermark.
Ein Meisterbetrieb aus Werder für Wustermark, Elstal und die weiteren Ortsteile – Gartengestaltung, Pflege und FLL-zertifizierte Baumpflege aus einer Hand.
Wustermark liegt im Havelland direkt an der westlichen Stadtgrenze Berlins, verkehrsgünstig an B5, A10 und der Bahnstrecke Berlin–Hamburg. Zur Gemeinde gehören fünf Ortsteile – darunter Elstal mit dem denkmalgeschützten Olympischen Dorf von 1936 und dem Designer Outlet. Am Rand der weiten Döberitzer Heide gelegen, verbindet Wustermark viel Neubau mit jungen Gärten und gewachsene Altbestände. Der typische Baumbestand – Eichen, Linden, Ahorn und Kiefern auf sandigen Böden – prägt die Arbeit. Von Werder sind wir in rund 25 Minuten da.
Gärten in Wustermark und Elstal
Vom Neubaugarten bis zur gewachsenen Anlage planen, bauen und pflegen wir Gärten, die zum Ort passen:
- Neuanlage und Umgestaltung von Gärten – mit Rücksicht auf vorhandenen Baumbestand
- Terrassen, Wege und Sitzplätze aus Naturstein und Pflaster
- Standortgerechte, trockenheitsverträgliche Bepflanzung für die sandigen märkischen Böden
- Automatische Bewässerung für Rasen und Beete
- Laufende Gartenpflege im Vertrag – feste Termine, feste Ansprechpartner
Baumpflege in Wustermark
Eichen, Linden und Kiefern auf privaten Grundstücken bedeuten Verantwortung für Verkehrssicherheit und Standsicherheit. Dafür sind wir da – ETW/SKT-zertifiziert, mit FLL-Sachverstand und Seilklettertechnik:
- Kronenpflege und fachgerechter Schnitt
- Baumkontrolle und Verkehrssicherung nach FLL – dokumentiert
- FLL-Baumgutachten bei Bauvorhaben oder Verkaufsabsicht
- Fällung in beengten Lagen per Seilklettertechnik
- Sturmschaden-Notdienst
Die Baumschutzsatzung in Wustermark
In den bebauten Ortslagen von Wustermark gilt eine eigene Baumschutzsatzung. Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie diese kennen:
- Geschützt sind Bäume ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe).
- Obstbäume sind ausgenommen – ebenso Pappeln, Weiden und Nadelbäume (außer Eibe und Gemeine Kiefer).
- Bäume mit weniger als 10 m Abstand zu Wohngebäuden sind ausgenommen – nicht jedoch Eichen, Ulmen, Linden, Buchen, Eschen, Kastanien und Ahorn über 120 cm Stammumfang.
- Genehmigungspflichtig sind Fällung, starker Rückschnitt und Eingriffe in den Wurzelbereich.
- Für gefällte Bäume ist eine Ersatzpflanzung (bis zu 1:3) fällig – ersatzweise eine Ausgleichszahlung.
- Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.
Wir kennen das Verfahren und übernehmen es für Sie: fachliche Beurteilung, Fällantrag bei der Gemeinde Wustermark, Dokumentation der Notwendigkeit und die geforderte Ersatzpflanzung.
Angaben nach der Baumschutzsatzung der Gemeinde Wustermark (2012) – ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung. Wir prüfen den Einzelfall für Sie.
Unsere Leistungen in Wustermark
Fragen aus Wustermark
Brauche ich in Wustermark eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Für geschützte Bäume ab 60 cm Stammumfang in der Regel ja. Obstbäume sind ausgenommen, ebenso viele Bäume nah am Wohnhaus – große Eichen, Linden oder Buchen aber auch dort. Wir prüfen Ihren Fall und übernehmen den Antrag.
Wie weit ist Wustermark von Ihrem Sitz in Werder entfernt?
Rund 25 Minuten Anfahrt (etwa 25 km). Wustermark liegt in unserem Kern-Einzugsgebiet.
Übernehmen Sie in Wustermark sowohl Gartengestaltung als auch Baumpflege?
Ja, beides aus einer Hand. Gestaltung, laufende Pflege und Baumpflege greifen ineinander – ein Ansprechpartner für alles spart Ihnen Abstimmung.
Was kostet eine Baumkontrolle für mein Grundstück?
Das hängt von Anzahl, Größe und Zustand der Bäume ab. Wir machen Ihnen nach einem kurzen Blick auf das Grundstück ein transparentes Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten.
Einblicke in unsere Arbeit
Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen
Sie sind in Wustermark?
Vom Sitz Werder aus sind wir schnell bei Ihnen. Vor-Ort-Termin kostenfrei und unverbindlich – für Garten, Pflege und Baum.