Garten- und Landschaftsbau in Berlin-Frohnau.
Ein Meisterbetrieb aus Werder für Frohnaus große Gärten und Altbaumbestand – Gartengestaltung, Pflege und ETW/SKT-zertifizierte Baumpflege aus einer Hand, inklusive Antrag beim Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf.
Die GBSD GmbH betreut Berlin-Frohnau von Werder (Havel) aus – rund 50 Minuten Anfahrt (etwa 50 km). Frohnau wurde ab 1910 als Gartenstadt angelegt und ist bis heute durchgängig grün. Auf fast jedem Grundstück steht Altbaumbestand, und das Straßenbild lebt vom Zusammenspiel aus Bäumen und zurückhaltenden Einfriedungen. Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang in 130 cm Höhe; die Waldkiefer ist der einzige geschützte Nadelbaum. Der Aufwand vor Ort liegt bei rund 80 € je Stunde.
Frohnau ist eine der ältesten Villenkolonien Berlins: Was Johann Anton Wilhelm von Carstenn ab 1865 in Frohnau West anlegte, prägt bis heute das Bild – tiefe Grundstücke, denkmalgeschützte Altbauten und ein Baumbestand aus Kastanien, Linden und Blutbuchen, der inzwischen weit über hundert Jahre alt ist. Frohnau Ost und Süd sind anders strukturiert, mit großen Wohnanlagen und den Freiflächen am Landschaftspark. Gemeinsam ist beiden der strenge Berliner Baumschutz – und genau darin sind wir zu Hause.
Gärten, die zu Berlin-Frohnau passen
Wer in Frohnau West gestaltet, arbeitet in einem gewachsenen Rahmen: Altbäume, historische Einfriedungen, Bauten unter Denkmalschutz. Wir planen so, dass Neues sich einfügt, statt den Bestand zu überformen:
- Behutsame Umgestaltung gewachsener Gärten – mit Rücksicht auf Altbaumbestand und Gebäudecharakter
- Naturstein-Terrassen und Wege, die Sockelhöhe und Fensterachsen des Altbaus aufnehmen
- Schattenverträgliche Unterpflanzung statt Kümmerrasen unter alten Kronen
- Wurzelschonender Wegebau – nach der Berliner BaumSchVO ist der Eingriff im Wurzelbereich genehmigungspflichtig
- Getrennt gesteuerte Bewässerungskreise für die wechselnden Bodenverhältnisse zwischen Hochfläche und der Niederung
Verantwortung für den Baumbestand in Berlin-Frohnau
Der Frohnaur Altbaumbestand ist das Kapital der Kolonie – und eine Verantwortung. Solche Bäume brauchen einen behutsamen Pflegeschnitt statt eines Rückschnitts nach Schema, dazu eine belastbare Kontrolle:
- Erhaltender Pflegeschnitt an Kastanien, Linden und Buchen der Gründerzeit
- Baumkontrolle und Verkehrssicherung nach FLL – dokumentiert
- Kronensicherung mit dynamischen Systemen statt Kappung
- Antrag und Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf
- Fällung in beengter Lage per Seilklettertechnik, Sturmschaden-Notdienst
Baumschutz in Berlin-Frohnau – und wie wir Sie durch die Genehmigung bringen
Bäume auf dem eigenen Grundstück dürfen in Berlin-Frohnau nicht einfach gefällt werden. Der örtliche Baumschutz greift oft früher, als vielen bewusst ist – das Wichtigste im Überblick:
- Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 130 cm Höhe); bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm ab 50 cm.
- Bei Nadelbäumen ist nur die Waldkiefer geschützt; Obstbäume sind ausgenommen – außer Walnuss und Türkischer Baumhasel.
- Genehmigungspflichtig sind Fällung, starker Kronenrückschnitt und Eingriffe in den Wurzelbereich; zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf.
- Bei genehmigter Fällung ist Ersatz zu leisten – als Ersatzpflanzung oder als Ausgleichsabgabe, bemessen am doppelten Gehölzwert.
- Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden.
Zusätzlich gilt bundesweit § 39 BNatSchG: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden – schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben möglich. Die reguläre Fällzeit liegt deshalb zwischen Oktober und Ende Februar.
Wir kennen das Verfahren und übernehmen es für Sie: fachliche Beurteilung des Baums, Fäll- oder Befreiungsantrag, Dokumentation der Notwendigkeit (z. B. mangelnde Standsicherheit) und die geforderte Ersatzpflanzung. So bleiben Sie auf der rechtssicheren Seite.
Angaben nach der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) – ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung. Wir prüfen den Einzelfall für Sie.
Frohnau im Detail: Lage, Boden und Berliner Baumschutz
Frohnau wurde ab 1910 als Gartenstadt geplant – nicht gewachsen, sondern entworfen – tiefe, oft schmal erschlossene Grundstücke mit denkmalgeschützten Altbauten und einem gewachsenen Bestand aus Kastanien, Linden und Blutbuchen. Großzügige Grundstücke, geschwungene Straßen und Bäume als tragendes Element des Straßenbildes.
Der Untergrund ist Sand mit Kiefern- und Laubbaumbestand. Praktisch heißt das, dass ein Grundstück in Frohnau durchaus zwei sehr verschiedene Bodenverhältnisse haben kann – und dass jeder Eingriff im Wurzelbereich geschützter Bäume vorab mit dem Bezirk zu klären ist.
Unsere Leistungen in Berlin-Frohnau
Jede Leistung hat eine eigene Seite für Berlin-Frohnau – mit den örtlichen Gegebenheiten statt allgemeiner Beschreibungen.
Baumfällung
Genehmigungskonform, sicher und sauber – auch in beengter Lage.
Baumfällung in Berlin-FrohnauBaumkontrolle
Verkehrssicherungspflicht nach FLL – geprüft und dokumentiert.
Baumkontrolle in Berlin-FrohnauGartenbewässerung
Automatische Bewässerung, abgestimmt auf Boden und Bepflanzung.
Gartenbewässerung in Berlin-FrohnauGartengestaltung
Neuanlage, Umgestaltung, Wege, Terrassen, Pflanzpläne.
Gartengestaltung in Berlin-FrohnauGartenpflege
Basis, Komfort, Komplett – feste Termine, feste Ansprechpartner.
Gartenpflege in Berlin-FrohnauPflasterarbeiten
Einfahrten, Wege und Hofflächen auf tragfähigem Unterbau.
Pflasterarbeiten in Berlin-FrohnauWinterdienst
Räumen, Streuen, Dokumentation – Ihre Streupflicht erfüllt.
Winterdienst in Berlin-FrohnauZaunbau & Sichtschutz
Zaun und Sichtschutz, gerade gesetzt und frostsicher gegründet.
Zaunbau & Sichtschutz in Berlin-FrohnauFragen aus Berlin-Frohnau
Brauche ich in Frohnau eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In der Regel ja. Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang in 130 cm Höhe, bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm ab 50 cm. Unter den Nadelbäumen ist nur die Waldkiefer geschützt, Obstbäume sind ausgenommen – außer Walnuss und Türkischer Baumhasel. Zuständig ist das Umwelt- und Naturschutzamt Reinickendorf; wir übernehmen den Antrag.
Ist auch ein starker Rückschnitt genehmigungspflichtig?
Ja. In Berlin sind nicht nur Fällungen genehmigungspflichtig, sondern auch starker Kronenrückschnitt und Eingriffe in den Wurzelbereich – also zum Beispiel der Aushub für eine neue Einfahrt neben einem geschützten Baum. Wir klären den Umfang vorab mit dem Bezirk, bevor wir ansetzen.
Wie weit ist Frohnau von Ihrem Sitz in Werder entfernt?
Rund 40 Minuten über die A115, etwa 40 km. Im Berliner Südwesten sind wir regelmäßig unterwegs – auch in Zehlendorf, Dahlem, Wannsee und Grunewald – und bieten kostenfreie Vor-Ort-Termine.
Wächst unter meinen alten Bäumen überhaupt noch Rasen?
Ehrlich gesagt oft nicht. Unter dichten Kastanien- und Buchenkronen ist es zu dunkel und zu trocken, weil die Wurzeln das Wasser abfangen. Statt jedes Jahr neu zu säen, empfehlen wir dort schattenverträgliche Unterpflanzung oder eine andere Flächenlösung – das sieht besser aus und kostet auf Dauer weniger.
Einblicke in unsere Arbeit
Symbolbilder – beispielhafte, KI-gestützte Visualisierungen
Sie sind in Berlin-Frohnau?
Vom Sitz Werder aus kommen wir zu Ihnen. Vor-Ort-Termin kostenfrei und unverbindlich – für Garten, Pflege und Baum.